Nachdem er 13 Jahre unschuldig im Gefängnis saß, verklagt Manfred Genditzki, der Opfer des sogenannten „Badewannen-Mordes“ wurde, den Freistaat Bayern auf mindestens 750.000 Euro Schmerzensgeld. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/27/justizopfer-genditzki-verklagt-freistaat-auf-750-000-euro) berichtet, läuft das Verfahren bereits am Landgericht München I (Az. 15 O 4348/24).
Genditzkis Klage basiert auf Amtshaftungsansprüchen nach § 839 BGB und Artikel 34 GG. Demnach haftet der Staat für Fehler seiner Beamten im Dienst. Der Fall Genditzki hatte bundesweit große Aufmerksamkeit erregt. Im Juli 2023 wurde er vom Vorwurf des Mordes an einer Seniorin im Jahr 2008 in Rottach-Egern freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Wiederaufnahmeverfahren ebenfalls einen Freispruch beantragt.
Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl kritisierte in ihrer Urteilsbegründung die Ermittlungsbehörden und die Justiz scharf. Sie sprach von einer „Anhäufung von Fehlern“ und bemängelte das Versagen von Kontrollmechanismen, die zu Genditzkis jahrelangem Freiheitsentzug geführt hatten. Dem Freispruch war ein langjähriger Rechtsstreit durch alle Instanzen vorausgegangen. Nach seiner Verurteilung durch das Landgericht München II im Jahr 2010 legte Genditzki Revision ein. Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren zurück, woraufhin Genditzki im Januar 2012 erneut zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Auch eine weitere Revision blieb erfolglos.
Neue Gutachten, die auf einen Unfalltod der Seniorin hindeuteten, führten schließlich zur Wiederaufnahme des Verfahrens und zum Freispruch. „Ich werde keine Freudensprünge machen“, sagte Genditzki nach dem Urteil laut Süddeutscher Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozesse-justizopfer-genditzki-verklagt-freistaat-auf-750-000-euro-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241127-930-300472). „14 Jahre sind weg.“
Wie Bild (https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional-politik-und-wirtschaft/muenchen-entschaedigung-an-justizopfer-genditzki-368700-euro-fuer-haft-85300780.bild.html) berichtet, erhielt Genditzki bereits im September 2023 eine Haftentschädigung in Höhe von 368.700 Euro (75 Euro für jeden seiner 4916 Tage im Gefängnis). Genditzki und seine Anwältin Regina Rick kündigten jedoch an, weitere Entschädigungen zu fordern. Der Fall erinnert an den von Gustl Mollath, der den Freistaat Bayern nach über sieben Jahren unrechtmäßiger Unterbringung in der Psychiatrie verklagte und schließlich rund 670.000 Euro erhielt.