19.10.2024
Gericht entscheidet für Test-Fußgängerzone in München
Klage von Anwohnern: Eilantrag gegen Test-Fußgängerzone abgelehnt

Klage von Anwohnern: Eilantrag gegen Test-Fußgängerzone abgelehnt

München – Das Verwaltungsgericht München hat einen Eilantrag gegen die temporäre Fußgängerzone in der Weißenburger Straße abgewiesen. Damit kann die einjährige Testphase des Pilotprojekts fortgeführt werden. Die Entscheidung des Gerichts wurde am 20. August 2024 bekannt gegeben und stellt einen rechtlichen Sieg für die Stadt München und das Projekt in Haidhausen dar.

Die Stadtverwaltung hatte in ihrer Mitteilung erklärt, dass das Gericht die Abwägungsentscheidung der Landeshauptstadt nicht beanstandet habe. Die Richter erachteten die Maßnahme als gerechtfertigt, um die Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Weißenburger Straße zu steigern sowie den Durchgangsverkehr zu reduzieren. Diese Argumentation wurde als überwiegend im öffentlichen Interesse liegend anerkannt.

Die Pläne zur Einrichtung einer Fußgängerzone in der Weißenburger Straße hatten in der Anwohnerschaft gemischte Reaktionen hervorgerufen. Während die Bürgerinitiative „Haidhausen für alle“ und der örtliche Bezirksausschuss die Maßnahme begrüßten, äußerten einige Einzelhändler Bedenken hinsichtlich ihrer Existenzsicherung. Christian Horn, der Vorsitzende der „Interessengemeinschaft der Gewerbetreibenden in Haidhausen“, berichtete von Sorgen, die durch die Umgestaltung der Straße hervorgerufen wurden.

Die Kläger, die gegen die Testphase vorgegangen waren, hatten zuvor bereits einen vorläufigen Erfolg erzielt, als sie den Beginn des Projekts von ursprünglich geplantem Start am 29. Juli auf den 12. August verschieben konnten. Der Anwalt der klagenden Anwohner kündigte jedoch an, dass seine Mandanten die Pläne für die Weißenburger Straße grundsätzlich ablehnen und deren Umsetzung verhindern wollten. Trotz der aktuellen Entscheidung des Gerichts ist die Angelegenheit damit jedoch noch nicht abschließend geklärt. Eine Hauptverhandlung wird noch folgen, wobei das Verwaltungsgericht bereits andeutet, dass die Klage auch im Hauptsacheverfahren voraussichtlich erfolglos bleiben könnte.

Das Gericht stellte fest, dass die Vor- und Nachteile der Fußgängerzone im Rahmen eines „Realversuchs“ ermittelt werden müssen und nicht allein durch Gutachten. Diese Argumentation unterstreicht die Bedeutung der praktischen Erfahrungen, die während der einjährigen Testphase gesammelt werden sollen. Die Antragsteller haben nun zwei Wochen Zeit, um Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen, und eine Terminierung des Hauptverfahrens steht noch aus.

Die temporäre Fußgängerzone in der Weißenburger Straße soll für ein Jahr eingerichtet werden, wobei nur Fußgänger sowie Lieferverkehr und Radfahrer mit Schritttempo zugelassen sind. Die Stadt plant, den Straßenabschnitt mit Sitzbänken und Hochbeeten auszustatten, während Parkplätze entfallen. Die Umgestaltung zielt darauf ab, die Aufenthaltsqualität in dem Viertel zu verbessern und eine Verkehrsberuhigung zu erreichen.

Die Diskussion um die Fußgängerzone in der Weißenburger Straße ist Teil eines größeren Trends in München, wo die Stadtverwaltung plant, auch in Zukunft weitere Straßen für den Autoverkehr zu sperren. Im Rahmen des Projekts „Nachbarschaftsviertel“ sollen nach dem Vorbild der „Superblocks“ in Barcelona großflächige, verkehrsberuhigte Bereiche geschaffen werden, in denen vor allem Fußgänger und Radfahrer im Mittelpunkt stehen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein bedeutender Schritt für die Stadt München, die sich verstärkt um eine nachhaltige und lebenswerte Stadtentwicklung bemüht. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Testphase der Fußgängerzone in der Weißenburger Straße auf die Anwohner, die Geschäfte und die allgemeine Verkehrssituation auswirken wird.

Quellen: Zeit Online, Hallo München, Merkur.

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