7.1.2025
Grundsteuer 2025 Anpassungen und Herausforderungen

Anpassungen der Grundsteuerhebesätze im Herbst möglich

Hamburger Immobilienbesitzer könnten im Herbst mit angepassten Grundsteuerhebesätzen konfrontiert werden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) erklärte, dass die Hebesätze angepasst würden, sollte die angestrebte Aufkommensneutralität nicht erreicht werden. Im Falle eines Gesamtaufkommens, das über oder unter den geplanten 510 Millionen Euro liegt, würden Steuerpflichtige Gutschriften erhalten oder Nachzahlungen leisten müssen. Die neue Grundsteuer wird erstmalig am 30. April fällig. Ziel des Senats ist es, mit dem neuen Modell das gleiche Aufkommen wie mit dem alten, vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärten Modell zu erzielen (ZEIT ONLINE).

Die Hebesätze wurden im Sommer nach umfassenden Berechnungen festgelegt. Die Neuregelung führt zu unterschiedlichen Auswirkungen: Einige Immobilienbesitzer zahlen mehr, andere weniger Steuern. Laut Dressel soll eine Anpassung der Hebesätze nur bei „signifikanten Abweichungen“ vom erwarteten Gesamtaufkommen erfolgen. Die genaue Definition von „signifikant“ blieb offen. Dressel versicherte jedoch, dass der Senat transparent informieren und die Aufkommensneutralität gewährleisten werde. Eine Prognose zur Wahrscheinlichkeit einer Hebesatzanpassung sei schwierig. Der Senat gehe von einer präzisen Berechnung aus, absolute Sicherheit gebe es jedoch nicht (ZEIT ONLINE).

Bisher wurden knapp 90.000 Einsprüche gegen die Hamburger Grundsteuer eingereicht, davon 39.000 gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Modells. Dressel verwies auf ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht im November, bei dem eine Klage abgewiesen und die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bestätigt wurde (ZEIT ONLINE).

Dressel appellierte an die Steuerpflichtigen, ihre Erklärungen auf Fehler zu überprüfen, um Folgefehler bei der Steuerberechnung zu vermeiden. Änderungen können auch nachträglich über das Elster-Portal gemeldet werden. Ein Einspruch sei bei Fehlern in der Erklärung nicht erforderlich (ZEIT ONLINE).

Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands hat der Senat beschlossen, Kleinbeträge unter zwei Euro Messbetrag (entspricht etwa 20 Euro Grundsteuer) nicht zu erheben. Laut Dressel sind davon rund 6.000 Fälle betroffen (ZEIT ONLINE).

Auch in Mecklenburg-Vorpommern steht 2025 die Erhebung der neuen Grundsteuer an. Wie die dpa berichtet, müssen insbesondere Immobilienbesitzer in Küstenregionen und städtischen Toplagen mit höheren Steuern rechnen. Mehrere Städte, darunter Rostock, Neubrandenburg und Schwerin, beginnen Anfang des Jahres mit dem Versand der Steuerbescheide. Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral umgesetzt werden. Es wird jedoch Verschiebungen geben, da die neuen Wertzumessungen die unterschiedliche Wertentwicklung der Immobilien berücksichtigen (n-tv).

Der Bund der Steuerzahler fordert mehr Transparenz bei den Hebesätzen und verweist auf Nordrhein-Westfalen, wo die aufkommensneutralen Hebesätze bereits veröffentlicht wurden. Die Analyse in Nordrhein-Westfalen zeigte, dass sich die Immobilienwerte für Wohnen und Gewerbe unterschiedlich entwickelt haben, was zu einer Entlastung von Gewerbegrundstücken und einer Mehrbelastung von Privatgrundstücken führen kann. Daher soll Kommunen die Möglichkeit zur Differenzierung zwischen Wohnen und Gewerbe eingeräumt werden (Bund der Steuerzahler).

Das Bundesfinanzministerium unterstreicht die Bedeutung der Grundsteuer als Einnahmequelle für Kommunen und erläutert die Berechnung in drei Schritten: Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz. Die Steuermesszahl wird gesenkt, um den Wertsteigerungen entgegenzuwirken. Kommunen können ihre Hebesätze anpassen, um die Aufkommensneutralität zu sichern (Bundesfinanzministerium).

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