8.1.2025
Tödlicher Unfall auf der A20 Dreieinhalb Jahre Haft für Unfallfahrer
Ein 33-jähriger Bundeswehrsoldat wurde vom Amtsgericht Wismar wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls auf der A20 im August 2020 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte (dpa, faz.net). Dem Mann wurde außerdem der Führerschein entzogen. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte 28 Jahre alt und stand unter Alkoholeinfluss (NDR). Der Unfall ereignete sich in der Nacht vom 1. auf den 2. August 2020. Der Soldat, der laut NDR mit Alkohol- und Beziehungsproblemen zu kämpfen hatte, war auf dem Weg von Faßberg (Niedersachsen) nach Rostock, um einen Kameraden zu besuchen. Schon auf der A1 zwischen Hamburg und Lübeck war er durch auffälliges Fahrverhalten aufgefallen und von einem Zeugen der Polizei gemeldet worden. Dieser Zeuge verfolgte den BMW des Angeklagten bis zu einem Autobahnparkplatz in Schleswig-Holstein, wo die Polizei eintraf. Dort versuchte die Polizei laut NDR mehrfach, den Alkoholpegel des Fahrers zu messen, was jedoch misslang, wie eine Zeugin vor Gericht anhand von WhatsApp-Nachrichten bestätigte. Trotzdem ließen die Beamten den Mann weiterfahren (NDR). Nach der Kontrolle setzte der Angeklagte seine Fahrt mit hoher Geschwindigkeit fort (Nordkurier). Etwa 45 Kilometer später, gegen 2 Uhr morgens, kollidierte er in der Nähe von Wismar mit einem anderen Pkw. Ein Gutachten ergab, dass der Angeklagte mit 248 km/h, der andere Wagen mit etwa 100 km/h unterwegs war (Nordkurier). Der Fahrer und eine 19-jährige Mitfahrerin des anderen Fahrzeugs starben noch am Unfallort. Ein weiterer 19-jähriger Insasse wurde schwer verletzt. Im Krankenhaus wurde beim Unfallverursacher ein Alkoholwert von 2,1 Promille festgestellt. Der Prozess vor dem Amtsgericht Wismar begann im Januar 2024 und dauerte 35 Verhandlungstage (NDR). Der Prozess musste mehrfach unterbrochen werden, da der Angeklagte aufgrund seines Gesundheitszustandes nur jeweils anderthalb Stunden an der Verhandlung teilnehmen konnte (NDR). Die Verteidigung stellte im Laufe des Verfahrens wiederholt die Beweislage infrage, unter anderem die Zeugenaussagen und die Beleuchtung des gerammten Fahrzeugs (Nordkurier). Sie kündigte an, im Falle eines Schuldspruchs Rechtsmittel einzulegen. Gegen die beiden Polizisten, die den Angeklagten vor dem Unfall kontrolliert hatten, läuft ein separates Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen (Nordkurier). Quellen: - https://www.zeit.de/news/2025-01/08/toedlicher-raser-unfall-auf-a20-haftstrafe-fuer-fahrer - https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Toedlicher-Raser-Unfall-auf-A20-Dreieinhalb-Jahre-Haft,prozesswismar104.html - https://www.nordkurier.de/regional/nordwestmecklenburg/toedlicher-raser-unfall-bei-wismar-urteil-gegen-bundeswehrsoldaten-steht-bevor-3217085 - https://www.merkur.de/deutschland/mecklenburg-vorpommern/urteil-im-prozess-um-raser-unfall-auf-a20-erwartet-zr-93502923.html - https://www.nordkurier.de/regional/nordwestmecklenburg/raser-unfall-auf-a20-verteidigung-will-freispruch-fuer-bundeswehrsoldaten-3170611 - https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/urteil-im-prozess-um-raser-unfall-auf-a20-erwartet-110217499.html - https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-ingolstadt-raser-nach-toedlichem-unfall-zu-dreieinhalb-jahren-haft-verurteilt - https://www.wnoz.de/nachrichten/deutschland-und-die-welt/gestaendnis-nach-toedlichem-raserunfall-auf-parkplatz-252161.html
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