Mehr als ein Drittel der deutschen Kommunen arbeitet bereits aktiv an der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, sind alle größeren Städte und Gemeinden involviert. Das Kompetenzzentrum Wärmewende in Halle (Saale) bestätigt diese Entwicklung und betont, dass Kommunen, die noch nicht begonnen haben, von den Erfahrungen der Vorreiter profitieren können.
Baden-Württemberg gilt laut dpa als Vorreiter bei der Wärmeplanung: Dort haben bereits 13 Prozent der Kommunen ihre Pläne fertiggestellt. Von den bundesweit 160 Kommunen mit abgeschlossenen Plänen kommen 148 aus Baden-Württemberg. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2025-01/07/jede-dritte-kommune-hat-mit-waermeplanung-begonnen) berichtet, haben insgesamt 3.652 von 10.754 Kommunen (34 Prozent) mit der Planung begonnen. Besonders hohe Anteile aktiver Kommunen finden sich in Nordrhein-Westfalen (72 Prozent), dem Saarland (64 Prozent), Rheinland-Pfalz (52 Prozent), Niedersachsen (47 Prozent) und Sachsen-Anhalt (43 Prozent). In Thüringen (11 Prozent), Sachsen und Bayern (jeweils 18 Prozent) liegt der Anteil der planenden Kommunen hingegen noch deutlich niedriger.
Die kommunale Wärmeplanung spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Klimapolitik. Die Kommunen müssen Pläne entwickeln, die die geeignetsten Technologien und Energieträger für ihre jeweilige Region festlegen. Ziel ist es, Investitions- und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer, Unternehmen und die Kommunen selbst zu schaffen. Größere Kommunen (über 100.000 Einwohner) müssen ihre Pläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit.
Eng verbunden mit der Wärmeplanung ist das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz). Dieses schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die kommunalen Wärmepläne sollen Hauseigentümern aufzeigen, welche Heizungsoptionen – wie der Anschluss an ein Fernwärmenetz oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen – in ihrer Region langfristig zur Verfügung stehen werden. Bereits installierte und funktionierende Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden, auch bei Bedarf einer Reparatur.
Die dpa berichtet auch von Kritik einiger Kommunen. Bemängelt wird, dass noch nicht alle Landesregierungen die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Wärmeplanung erlassen haben. Diese fehlende Grundlage erschwere die Arbeit der Kommunen und die Erhebung der benötigten Daten.