27.2.2025
Grundsteuer A in Sachsen-Anhalt: Einnahmen sinken leicht
Grundsteuer A in Sachsen-Anhalt: Einnahmen aus der Landwirtschaft

Grundsteuer A in Sachsen-Anhalt: Einnahmen aus der Landwirtschaft

Die Einnahmen der Kommunen in Sachsen-Anhalt aus der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen sind im Jahr 2024 leicht zurückgegangen. Wie die Zeit basierend auf einer Meldung der DPA berichtete, sanken die Einnahmen im Vergleich zu 2023 um 0,6 Prozent auf etwas über 25 Millionen Euro. Dies stellt einen leichten Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren dar, in denen die Einnahmen meist stiegen. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilte, gab es in der Vergangenheit aber auch schon Jahre mit sinkenden Einnahmen, beispielsweise 2022, 2009, 2008 und 2002.

Die Grundsteuer ist, neben der Gewerbesteuer, eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Es wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und Grundsteuer B für bebaute Grundstücke unterschieden. Laut dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt verzeichnete die Stadt Wanzleben-Börde mit 644.000 Euro die höchsten Einnahmen aus der Grundsteuer A. Wie Hallespektrum.de berichtet, folgten die Städte Aschersleben und Oschersleben (Bode) mit 461.000 bzw. 459.000 Euro. 133 Gemeinden erzielten weniger als 100.000 Euro Einnahmen.

Mit Blick auf die Hebesätze führten 2024 Edersleben und Wanzleben-Börde mit jeweils 500 v.H., wobei Wanzleben-Börde ihren Hebesatz um 50 Prozentpunkte erhöhte. Für 2025 planen beide Kommunen laut Hallespektrum.de weitere Erhöhungen auf 700 v.H. (Edersleben) bzw. 660 v.H. (Wanzleben-Börde).

Die Grundsteuerreform von 2025 bringt für ostdeutsche Landwirte, die Pachtflächen bewirtschaften, Änderungen mit sich. Wie agrarheute berichtet, sind Pächter in den neuen Bundesländern, darunter Sachsen-Anhalt, ab 2025 nicht mehr direkt zahlungspflichtig gegenüber dem Finanzamt. Die Zahlungsverpflichtung geht auf die Verpächter über. Allerdings können weiterhin vertragliche Regelungen zwischen Pächter und Verpächter getroffen werden, die die Zahlungspflicht des Pächters aufrechterhalten. Es ist daher ratsam, bestehende Pachtverträge zu prüfen.

Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die die Grundsteuer betreffen, dem Finanzamt angezeigt werden müssen (z.B. Bebauung eines Grundstücks, Abriss eines Gebäudes, Nutzungsänderung). Diese Änderungen sind bis zum 31. März des Folgejahres zu melden. Ein Eigentümerwechsel durch Verkauf, Schenkung oder Erbe wird hingegen automatisch vom Finanzamt bearbeitet. Die Anzeige hat elektronisch über "Mein ELSTER" zu erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann die "Grundsteuer-Änderungsanzeige" (GW 5) auch in Papierform eingereicht werden.

Quellen

  • https://www.zeit.de/news/2025-02/27/kommunen-nehmen-weniger-grundsteuer-fuer-agrarflaechen-ein
  • https://hallespektrum.de/aktuelles/rueckgang-der-grundsteuer-fuer-landwirtschaftliche-flaechen/469690/
  • https://www.agrarheute.com/management/finanzen/fuer-ostdeutsche-landwirte-ab-2025-grundsteuer-aendert-606319
  • https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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