Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 können Bürgerinnen und Bürger ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Pass einfacher ändern lassen. Wie die Zeit (zeit.de, 01.11.2024) berichtet, verzeichnen die hessischen Standesämter bereits jetzt eine hohe Anzahl an Anmeldungen.
In Frankfurt am Main, der größten Stadt Hessens, liegen dem Standesamt bereits über 250 Anmeldungen vor. Andrea Hart, Amtsleiterin des Standesamtes Frankfurt, erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass man frühzeitig eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Gesetzes gegründet habe. Man habe mit einer großen Nachfrage gerechnet und wolle den Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern einen reibungslosen Ablauf ermöglichen.
Auch in Wiesbaden ist die Nachfrage groß: 98 Personen haben sich dort bereits vorab angemeldet, wie die Landeshauptstadt der dpa mitteilte. Das Wiesbadener Standesamt bietet für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens einen vereinfachten Service für die Bestellung neuer Ausweispapiere an.
Bisher war die Änderung des Geschlechtseintrags ein aufwendiges Verfahren, das Gutachten, ärztliche Bescheinigungen und Gerichtsbeschlüsse erforderte. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz reicht nun eine einfache Erklärung beim Standesamt. Es gibt vier Optionen für den Geschlechtseintrag: weiblich, männlich, divers oder die vollständige Streichung des Eintrags. Zusätzlich kann ein neuer Vorname gewählt werden, der dem gewählten Geschlechtseintrag entspricht.
Die Anmeldung beim Standesamt muss drei Monate vor der gewünschten Änderung erfolgen. Seit August konnten bereits Anträge gestellt werden. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde im April 2024 vom Bundestag beschlossen und ersetzt das Transsexuellengesetz. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigende Situation für Betroffene hingewiesen.
Nicht nur in Frankfurt und Wiesbaden, sondern auch in anderen hessischen Städten ist das Interesse am Selbstbestimmungsgesetz groß. In Marburg haben sich 67 Personen angemeldet, in Darmstadt 84 und in Hanau 23 (Stand 30. Oktober). Wie die jeweiligen Standesämter berichten, befinden sich unter den Antragstellenden auch Minderjährige und Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls vom Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch machen können. Auch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die nicht in Deutschland leben, können einen Antrag stellen.