21.2.2025
Karnevals-Verbot: Gefährliche Gegenstände an NRW-Bahnhöfen verboten
Verbot gefährlicher Gegenstände an NRW-Bahnhöfen während Karneval 2025

Verbot gefährlicher Gegenstände an NRW-Bahnhöfen während Karneval 2025

Die Bundespolizei hat für die Karnevalstage 2025 an 17 nordrhein-westfälischen Bahnhöfen ein Verbot für das Mitführen gefährlicher Gegenstände erlassen. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der dpa berichtet, umfasst das Verbot unter anderem Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie alle weiteren Objekte, die potenziell zu erheblichen Verletzungen führen können. Die Maßnahme dient der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sowie der präventiven Minimierung potenzieller Gefahren.

Betroffen sind die Hauptbahnhöfe folgender Städte: Köln, Bonn, Essen, Mülheim, Bochum, Dortmund, Recklinghausen, Münster, Hamm, Bielefeld, Paderborn, Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Oberhausen und Wuppertal. Die jeweiligen U-Bahn- sowie Stadtbahnbereiche sind explizit nicht von dem Verbot betroffen. Wie die Zeit weiter ausführt, hat es ähnliche Verbote bereits 2024 anlässlich von Weihnachtsmärkten, Silvester und dem 11. November gegeben. Dabei wurden über 500 gefährliche Gegenstände sichergestellt.

Verstöße gegen das Mitführverbot können mit Platzverweisen, Bahnhofsverboten, Beförderungsausschlüssen oder Zwangsgeldern geahndet werden. Verstöße gegen das Waffengesetz können zusätzlich ordnungs- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, so die Zeit.

Die Erfahrungen der Bundespolizei mit solchen Verboten, wie sie beispielsweise in Berlin angewendet wurden, zeigen die Notwendigkeit solcher Maßnahmen, wie aus einer Meldung der Bundespolizei hervorgeht. Dort wurden 2022 im Deliktsfeld Gewaltkriminalität ein Anstieg um 14,2% im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Bei 327 Gewaltdelikten wurden gefährliche Gegenstände wie Messer oder Reizgas eingesetzt – ein Anstieg von 50% gegenüber dem Vorjahr. Die Bundespolizei begründet die Allgemeinverfügung mit der erhöhten Gefahr, die vom Mitführen solcher Gegenstände ausgeht.

Während die Zuständigkeiten auf Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen zwischen Landes- und Bundespolizei aufgeteilt sind, gibt es Kooperationsvereinbarungen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag NRW hervorgeht, wurden an den fünf größten Bahnhöfen in NRW (Düsseldorf, Köln, Essen, Dortmund und Duisburg) zwischen Januar und November 2021 insgesamt 4084 Polizeieinsätze verzeichnet. Die Zahlen der Landespolizei zeigen die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen an Bahnhöfen.

Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-02/21/gefaehrliche-gegenstaende-an-bahnhoefen-ueber-karneval-verboten

https://bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2023/03/230313-allgemeinverfuegung-bpod-b.html

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16185.pdf

https://bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2023/03/230313-allgemeinverfuegung-bpod-b-begruendung-file.pdf;jsessionid=B57064E8EE38A1F53DC8A49B12E13631.1_cid297?__blob=publicationFile&v=2

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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