September 20, 2024
Kölner Gerichtsurteil nach brutalem Säureangriff auf Ex-Partnerin
Kölner Prozess: Ex-Freundin mit Säure entstellt

Kölner Prozess: Ex-Freundin mit Säure entstellt

Am 20. September 2024 wurde ein 44-jähriger Mann vor dem Landgericht Köln zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte seine Ex-Freundin mit hochkonzentrierter Schwefelsäure angegriffen, was zu schweren Verletzungen führte. Das Gericht sprach zudem ein Schmerzensgeld von 250.000 Euro an die Geschädigte aus.

Hintergrund der Tat

Die Tat ereignete sich am 9. Februar 2024 in Gummersbach, wo der Angeklagte seiner ehemaligen Lebensgefährtin auflauern und sie überfallen hatte. Der Vorfall war das Ergebnis einer eskalierenden Situation, die ihren Ursprung in der Trennung des Paares im Sommer 2023 hatte. Die 41-jährige Frau hatte sich von dem Angeklagten getrennt, nachdem sie von seiner Heroinsucht erfahren hatte.

Nach der Trennung hatte der Angeklagte zunächst Deutschland verlassen, kehrte jedoch später zurück und begann, Drohungen gegen die Frau und ihre Familie auszusprechen. Diese Drohungen wurden über soziale Medien und Nachrichten verbreitet, wobei er unter anderem angab, sie mit Säure angreifen zu wollen.

Der Angriff

Am Morgen des Angriffs wartete der Angeklagte vor der Wohnung der Frau und schlug sie nieder, bevor er ihr die 96-prozentige Schwefelsäure über den Kopf goss. Die Geschädigte erlitt schwerste Verätzungen zweiten und dritten Grades an Kopf, Gesicht, Nacken und Händen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schorn beschrieb die Schmerzen, die die Frau erlitten hatte, als unvorstellbar und betonte die Grausamkeit der Tat.

Die Richter führten aus, dass die Dimensionen der Tat „jeglichen Rahmen sprengen“ würden und bezeichneten den Vorfall als „abscheuliche Tat“. Der Angeklagte zeigte während der Urteilsverkündung keine Emotionen und blickte mit gesenktem Kopf zu Boden.

Das Urteil

Das Gericht entschied sich, die Strafmaßempfehlung der Staatsanwaltschaft von acht Jahren zu übertreffen und verhängte eine zehnjährige Haftstrafe. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass die Schwere der Tat und das Nachtatverhalten des Angeklagten, der sich nach dem Angriff weiterhin über die Geschädigte lustig machte, zu dieser Entscheidung führten.

Die Richter wiesen darauf hin, dass der Angeklagte keine verminderte Schuldfähigkeit besitze, auch wenn er am Abend vor der Tat Alkohol konsumiert hatte. Das Gericht stellte fest, dass dies keinen Einfluss auf die Tat selbst hatte, da er in der Lage war, die 70 Kilometer lange Strecke nach Gummersbach zu fahren.

Reaktionen und Ausblick

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, eine Revision zu prüfen. Er äußerte sich überrascht über die Entscheidung des Gerichts, das psychiatrische Gutachten zu ignorieren, das eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten nahelegte.

Das Gericht schloss mit aufmunternden Worten für die Geschädigte, in denen es die Hoffnung ausdrückte, dass sie trotz der schweren Verletzungen den Lebensmut nicht verlieren möge. Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Geschädigte die Chance auf ein weiteres Leben habe und wünschte ihr, dass sie die kommenden Herausforderungen meistern könne.

Fazit

Der Fall hat nicht nur durch die Brutalität der Tat, sondern auch durch die emotionalen und psychologischen Auswirkungen auf das Opfer und die Gesellschaft für Aufsehen gesorgt. Die Entscheidung des Gerichts wird als starkes Signal gegen Gewalt an Frauen gewertet und zeigt, dass solche Taten nicht ungestraft bleiben.

Weitere
Artikel