Der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024, bei dem ein Mann mit einem Auto sechs Menschen tötete und knapp 300 verletzte, hat eine intensive Debatte über Sicherheitsmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen ausgelöst. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der DPA, berichtete, hatte Landespolizeidirektor Mario Schwan bereits vor dem Anschlag in einem Erlass vom 25. Oktober 2024 auf die Notwendigkeit mobiler und fester technischer Sperren hingewiesen. Dieser Erlass, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag, richtete sich an die Polizeiinspektionen Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau und Stendal und forderte sie auf, Veranstalter und kommunale Sicherheitsbehörden für das Thema zu sensibilisieren.
Ziel der Sperren sei es, so der Erlass, das Befahren von Veranstaltungsflächen an den Hauptzufahrten zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Die Polizeiinspektionen wurden zudem aufgefordert, bei Weihnachtsmärkten gegebenenfalls durch das Postieren von Fahrzeugen mobile Sperren zu errichten und die Zufahrt für bestimmte Fahrzeugklassen einzuschränken. Wie die Tagesschau berichtet, gelang es dem Täter in Magdeburg dennoch, an einem breiten Gehweg zwischen einer Fußgängerampel und einer Betonblocksperre hindurchzufahren.
Die Diskussion um die Sicherheitsvorkehrungen konzentriert sich nun auf die Frage, ob und in welchem Umfang Versäumnisse vorlagen. Wie MDR Sachsen-Anhalt berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu mindestens drei Strafanzeigen gegen Verantwortliche der Stadt, der Polizei und der Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte aufgenommen. Der Vorwurf lautet unter anderem auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Gleichzeitig wird die Rolle des Täters untersucht, der den Behörden bereits bekannt war. Es gab mehrere Gefährderansprachen und internationale Warnungen, die jedoch offenbar nicht zu einer wirksamen Prävention führten. Wie der MDR weiter berichtet, hat Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris die Kritik am Sicherheitskonzept zurückgewiesen und betont, dass weder der Veranstalter noch die Stadt Zugang zu Informationen gehabt hätten, die auf eine konkrete Gefahr hingedeutet hätten. Man sei auf die Einschätzungen der Polizei angewiesen gewesen.
Auch auf Bundesebene wird der Anschlag aufgearbeitet. Wie aus einer Meldung des Bundestages hervorgeht, behandelt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14804) Aspekte im Zusammenhang mit dem Anschlag. Ein Thema sind dabei Strategien der Sicherheitsbehörden im Umgang mit Personen, die zwar keiner speziellen extremistischen Gruppierung zugeordnet werden können, aber dennoch aufgrund von Gewaltandrohungen eine Gefahr darstellen. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Arbeit der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, die derzeit prüft, ob bundesweit abgestimmte Indikatoren und Handlungskonzepte zur Verhinderung von Amoktaten und Anschlägen beitragen können.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/07/landespolizeidirektor-warb-vor-anschlag-fuer-sperren
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/liveticker-anschlag-weihnachtsmarkt-magdeburg-110.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/magdeburg-sicherheitskonzept-100.html
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1043082