19.10.2024
Mitarbeiterin des Jugendamtes wegen Swastika-Tattoo angeklagt

Verbotene Symbole: Mitarbeiterin von Jugendamt wegen Tattoo angeklagt

Eine Mitarbeiterin eines Berliner Jugendamtes ist wegen ihres Swastika-Tattoos angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor, wie ein Behördensprecher mitteilte. Hintergrund ist, dass das Zeichen dem verbotenen Hakenkreuzsymbol täuschend ähnlich sieht. Dies soll der 37-Jährigen laut Anklage bewusst gewesen sein. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes Prenzlauer Berg soll in fünf Fällen bei der Arbeit das Symbol auf ihrem Unterarm nicht verdeckt haben. Unter anderem soll dies Ende 2021 bei einer Sitzung vor dem Familiengericht in Pankow und bei einem Gespräch mit der Jugendamtsdirektion der Fall gewesen sein. Die Swastika hat die Form eines Kreuzes mit angewinkelten Armen und sieht daher dem Hakenkreuz täuschend ähnlich. Im Hinduismus, Jainismus und Buddhismus wird das Zeichen als Glückssymbol verwendet. Die Nationalsozialisten nutzten es in veränderter Form als Symbol der NSDAP. Der Alliierte Kontrollrat verbot 1945 das Zeichen auch in abgewandelten Formen. Das Strafgesetzbuch sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mitarbeiterin vor, dass sie die Ähnlichkeit ihrer Tätowierung zum verbotenen Hakenkreuz bewusst gewesen sein soll. Trotzdem verdeckte sie diese nicht. Das hat nun Folgen. Das Jugendamt Prenzlauer Berg hat noch keine Stellungnahme zu dem Fall abgegeben. Die Mitarbeiterin selbst hat sich noch nicht öffentlich zu dem Vorwurf geäußert. Das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist in Deutschland sehr streng. Das Hakenkreuz und alle seine Variationen, auch gespiegelt, sind verboten und strafbar. Die Verwendung solcher Symbole kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren führen. In Deutschland gibt es viele Fälle, in denen Menschen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt wurden. Oftmals handelt es sich um rechtsgerichtete Gruppen, die solche Symbole verwenden, um ihre politische Meinung zu äußern. Die Swastika selbst hat eine lange Geschichte. Ursprünglich verweist sie auf Glück und Fruchtbarkeit. Sie gilt als eines der ältesten Symbole der Menschheit und findet sich bereits in einer ägyptischen Darstellung vor 14.000 Jahren. Doch gegen Ende des 19. Jahrhunderts nutzten es rechtsgerichtete Kreise für ihre Weltanschauung und es wurde schnell Zeichen des Antisemitismus. Mit Adolf Hitler wurde es endgültig zum Symbol des Nationalsozialismus und Faschismus. Die Frage, ob die Mitarbeiterin des Jugendamtes tatsächlich wusste, dass ihr Tattoo einem verbotenen Symbol ähnelt, wird nun vor Gericht geklärt werden müssen. Die Staatsanwaltschaft wird versuchen, die Schuld der Mitarbeiterin zu beweisen, während die Verteidigung versuchen wird, ihre Unschuld zu beweisen. Der Fall wirft auch Fragen auf über die Verwendung von Tattoos in der Öffentlichkeit. Sollten Menschen, die Tattoos tragen, die einem verbotenen Symbol ähneln, sich bewusst sein, dass sie möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen? Oder sollten sie sich nicht darum kümmern, solange sie keine politische Meinung äußern? Der Fall wird in den kommenden Wochen vor Gericht verhandelt werden. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob die Mitarbeiterin des Jugendamtes tatsächlich schuldig ist oder nicht.
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