Die Bundesnetzagentur bestätigt ihren Plan, die übliche Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen, die üblicherweise Milliardeneinnahmen generiert, auszusetzen. Stattdessen sollen die Nutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, um fünf Jahre verlängert werden. Dies berichtet die Zeit (https://www.zeit.de/news/2025-01/07/behoerde-will-auf-handynetz-auktion-verzichten). Ein entsprechender Entwurf liegt vor, die endgültige Entscheidung wird in den nächsten Monaten erwartet.
Von dieser Verlängerung profitieren die etablierten Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2). Anstatt hohe Summen für neue Frequenzen zu zahlen, wie es bei der letzten Auktion 2019 der Fall war, die dem Staat 6,6 Milliarden Euro einbrachte (Tagesschau), fallen lediglich Gebühren für die ab 2026 freiwerdenden Frequenzbereiche an. Im Gegenzug werden jedoch umfassende Ausbauverpflichtungen zur Verbesserung der Mobilfunkabdeckung, vor allem in ländlichen Gebieten, erwartet. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller betont die Verbindung der Frequenzverlängerung mit ambitionierten Versorgungsauflagen.
Für den neuen Marktteilnehmer 1&1, der aktuell sein eigenes Netz aufbaut, ist die Verlängerung weniger günstig. Wie die WNOZ (https://www.wnoz.de/nachrichten/deutschland-und-die-welt/wissenschaft/behoerde-will-auf-handynetz-auktion-verzichten-595615.html) berichtet, hätte der Anbieter gerne zusätzliche Frequenzen erworben. Die Bundesnetzagentur plant jedoch, 1&1 die Mitnutzung bestimmter Frequenzbereiche zu ermöglichen. Eine erneute, größere Frequenzauktion ist für Ende des Jahrzehnts vorgesehen.
Die geplanten Ausbauvorgaben sehen vor, dass ab Anfang 2030 auf 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands eine Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s verfügbar sein muss. Darüber hinaus sollen in jedem Bundesland mindestens 99 Prozent der Fläche dünn besiedelter Gemeinden mit 100 Mbit/s oder mehr versorgt werden. Ziel dieser Vorgaben ist eine deutliche Verbesserung der Mobilfunkabdeckung im ländlichen Raum. Die Telekom hatte die geplante Flächendeckungspflicht in der Vergangenheit als zu umfassend kritisiert (Zeit).
Ein weiterer Aspekt betrifft die Netznutzung durch kleinere Mobilfunkanbieter wie Freenet, die keine eigenen Antennen betreiben und die Netze der großen Anbieter nutzen. Die Bundesnetzagentur plant weiterhin ein „Verhandlungsgebot“, das im Vergleich zum vorherigen Entwurf leicht verschärft wurde. Damit kommt die Behörde den kleineren Anbietern entgegen, verzichtet aber weiterhin auf eine allgemeine Verpflichtung zur Netzöffnung (Zeit).
Die Verlängerung der Nutzungsrechte wird in Politik und Wirtschaft kontrovers diskutiert. Etablierte Anbieter und Teile der Politik begrüßen die Planungssicherheit und die Investitionsmöglichkeiten (IT-Daily), während der Neueinsteiger 1&1 seine Wettbewerbsfähigkeit gefährdet sieht. Verbraucherschützer fordern, die Interessen der Verbraucher zu berücksichtigen und einen fairen Wettbewerb zu sichern (IT-Daily).