28.2.2025
Notfallpraxen-Schließungen in Baden-Württemberg: Kommunen klagen
Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg

Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg

Der Streit um die Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg spitzt sich zu. Wie die Zeit basierend auf einer Meldung der dpa berichtet, haben 13 Kommunen Klage beim Sozialgericht Stuttgart eingereicht. Sie wehren sich gegen die vom Standortkonzept der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) vorgesehene Schließung von 18 Notfallpraxen. Die Kommunen betonen, nicht grundsätzlich gegen Schließungen zu sein, kritisieren aber die mangelnde Einbindung und unzureichende Information im Planungsprozess. Ettlingens Oberbürgermeister Johannes Arnold (parteilos) bemängelt, die Städte seien vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Müllheims Bürgermeister Martin Löffler (SPD), einer der Initiatoren der Klage, stimmt dem zu und fordert eine rechtzeitige und ergebnisoffene Einbindung.

Die KVBW plant, die 18 Praxen schrittweise bis November zu schließen. Den Anfang machen Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg im April. Die weiteren Schließungen sind für Ende Juni, Ende Juli, Ende September und Ende Oktober geplant. Verbleibende Standorte sollen zum Teil größere Kapazitäten und längere Öffnungszeiten erhalten. Die KVBW begründet die Schließungen mit dem Ärztemangel. Bereits im vergangenen Jahr wurden acht Praxen trotz massiver Proteste geschlossen.

Die SPD im Landtag kritisiert die KVBW und verweist auf die Folgen der Schließung der Notfallpraxis in Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis). Wie die Zeit unter Berufung auf eine Landtagsanfrage der SPD berichtet, stieg die Zahl der Patienten in der Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses an Samstagen und Sonntagen nach der Praxenschließung deutlich an. Von November 2022 bis März 2023 wurden 1.072 Patienten behandelt, im gleichen Zeitraum des Folgejahres nach der Schließung waren es 1.361. Die KVBW hatte den Standort in Buchen nach einem Gerichtsurteil zunächst vorläufig im Oktober 2023 und dann endgültig im März 2024 geschlossen.

Zukünftig sollen laut KVBW 95 Prozent der Patienten eine Notfallpraxis innerhalb von 30 Fahrminuten erreichen, alle anderen innerhalb von maximal 45 Minuten. Außerdem sollen Notfallpraxen nur noch an Krankenhäusern mit Notaufnahme angesiedelt sein. Wie das Innenministerium Baden-Württemberg auf seiner Webseite mitteilt, ist die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, besonders im ländlichen Raum, ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hebt in einer Pressemitteilung vom 23. Februar 2023 hervor, dass die Corona-Pandemie die Herausforderungen im Gesundheitswesen zusätzlich verschärft hat.

Verwendete Quellen:

  • https://www.zeit.de/news/2025-02/28/kommunen-klagen-wegen-streit-um-notfallpraxen
  • https://im.baden-wuerttemberg.de/de/startseite
  • https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-hebt-alle-corona-verordnungen-zum-1-maerz-2023-auf
  • https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-nachrichten-per-messenger
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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