27.2.2025
Supermarkt-Parkplätze: Die teure Falle mit den versteckten Gebühren
Versteckte Parkgebühren am Supermarkt: Kostenfalle für Kunden?

Versteckte Parkgebühren am Supermarkt: Kostenfalle für Kunden?

Offene Schranken am Supermarktparkplatz laden zum vermeintlich kostenlosen Parken ein. Doch die vermeintliche Großzügigkeit kann schnell zu einer teuren Überraschung werden. Wie die F.A.Z. berichtet, flattern Tage später Rechnungen über 30 bis 50 Euro ins Haus, nicht selten erhöht durch Inkassogebühren auf über 100 Euro. Die Kosten setzen sich aus Parkgebühren, Vertragsstrafen und Bearbeitungskosten zusammen.

Hintergrund dieser Praxis ist der zunehmende Parkdruck, insbesondere in Innenstädten. Wie die Süddeutsche Zeitung erläutert, wollen Supermärkte verhindern, dass ihre Parkplätze von Fremdparkern blockiert werden und beauftragen daher private Firmen mit der Parkraumüberwachung. Laut brisant.de sind Supermarktparkplätze Privatgrundstücke. Die Eigentümer dürfen die Nutzungsbedingungen – inklusive Gebühren – selbst festlegen. Wichtig ist dabei die klare Kennzeichnung der Bedingungen, damit Kunden diese beim Einfahren erkennen können.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen betont, dass das Parken auf einem solchen Parkplatz unter bestimmten Voraussetzungen einen Vertrag darstellt. Der Kunde akzeptiert durch das Abstellen seines Fahrzeugs die dort ausgehängten Nutzungsbedingungen. Diese müssen jedoch deutlich sichtbar sein. Versteckte oder unleserliche Schilder reichen nicht aus. Ähnlich argumentiert die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV): Die Bedingungen müssen so platziert sein, dass sie spätestens beim Verlassen des Fahrzeugs wahrgenommen werden können. Auch der ADAC weist darauf hin, dass die Anforderungen an die Sichtbarkeit der Schilder in der Vergangenheit oft niedrig angesetzt wurden, und rät Autofahrern, sich selbstständig nach Hinweisen umzusehen.

Die privaten Firmen verteilen keine „Knöllchen“ im klassischen Sinne, sondern verhängen Vertragsstrafen. Wie die Süddeutsche Zeitung ausführt, dürfen diese bei einem Verstoß gegen die Parkbedingungen erhoben werden. Die Höhe der Vertragsstrafe ist nicht gesetzlich geregelt und variiert je nach Anbieter. Der VZBV nennt als Orientierung die Bußgelder im öffentlichen Raum, die bei einfachen Parkverstößen 25 Euro betragen. Laut ADAC liegen die Vertragsstrafen auf Supermarktparkplätzen meist zwischen 15 und 30 Euro, können aber auch 50 bis 60 Euro erreichen. Sollten die Kosten deutlich über dem im Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung festgelegten Betrag liegen, rät der VZBV, dagegen vorzugehen.

Auch das Abschleppen von Fahrzeugen ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Wie der VZBV erklärt, muss dies auf den Hinweisschildern deutlich angekündigt werden. Die Abschleppkosten dürfen jedoch nicht unverhältnismäßig hoch sein. Der Bundesgerichtshof hat sie 2014 auf 175 Euro begrenzt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass für die Abschleppkosten unter Umständen auch der Fahrzeughalter haftet.

Zusätzliche Kosten wie Mahn- oder Inkassogebühren dürfen laut ADAC nur erhoben werden, wenn der Strafzettel dem Fahrer nachweislich zugegangen ist und die Forderung nicht beglichen wurde. Das reine Hinterlassen eines Zettels am Scheibenwischer reicht als Nachweis nicht aus. Wie der VZBV betont, dürfen Inkassogebühren nicht im ersten Schreiben nach dem Verstoß erhoben werden, sondern erst nach Ablauf einer Frist zur Zahlung der ursprünglichen Vertragsstrafe.

Verwendete Quellen:

  • https://www.faz.net/aktuell/finanzen/versteckte-parkgebuehren-teure-ueberraschung-auf-dem-parkplatz-110294335.html
  • https://www.sueddeutsche.de/auto/strafzettel-supermarkt-parkplatz-1.6404897
  • https://www.brisant.de/haushalt/finanzen/rechte-supermarkt-parkplatz-154.html
  • https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/strafzettel-supermarktparkplatz
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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