Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag über die Klagen von 22 Ökostromanlagen-Betreibern gegen die Gewinnabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse entschieden. Wie die Zeit berichtet, stand die Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahme im Zentrum der im September durchgeführten Verhandlung. Die Strompreisbremse, Ende 2022 als Reaktion auf die durch den Ukraine-Krieg stark gestiegenen Energiepreise eingeführt, sollte private Haushalte und Unternehmen entlasten. Sie garantierte einen subventionierten Preis für einen Großteil des Stromverbrauchs: 40 Cent pro Kilowattstunde für private Haushalte und Kleinunternehmen (80% des Vorjahresverbrauchs) und 13 Cent für Industriekunden (70% des Vorjahresverbrauchs). Die Finanzierung erfolgte durch die Abschöpfung sogenannter Überschusserlöse.
Diese „Überschusserlöse“ ergaben sich aus dem Merit-Order-Prinzip der Strompreisbildung. Der Strompreis orientiert sich an den Kosten der teuersten Kraftwerke, die zur Deckung der Nachfrage benötigt werden – in der fraglichen Zeit oft Gaskraftwerke. Dadurch konnten auch andere Erzeugungsarten, wie Erneuerbare Energien oder Braunkohle, ihren Strom zu höheren Preisen absetzen, obwohl ihre Produktionskosten konstant geblieben waren. Die Differenz zwischen gestiegenen Verkaufspreisen und gleichbleibenden Produktionskosten stellte die sogenannten Überschusserlöse dar, die vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 teilweise abgeschöpft wurden. Web.de zufolge lief die Strompreisbremse Ende 2023 aus.
Die klagenden Unternehmen argumentierten, die Gewinnabschöpfung sei verfassungswidrig. Die Bewältigung der Energiekrise sei eine staatliche Aufgabe und müsse aus Steuermitteln finanziert werden, so Rechtsanwalt Christian von Hammerstein laut Zeit. Die Kläger führten weiter aus, dass die hohen Strompreise nicht durch erneuerbare Energien, sondern durch die hohen Gaspreise verursacht worden seien. Gaskraftwerke selbst waren jedoch von der Abschöpfung ausgenommen. LTO berichtet, die Kläger sahen eine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) und möglicherweise weiterer Grundrechte.
Die Bundesregierung verteidigte die Maßnahme als notwendige Reaktion auf eine außergewöhnliche Situation. Die Abschöpfung sei ein Beitrag der Betreiber zur Stabilisierung des Strommarktes gewesen, so Ministerialdirektor Philipp Steinberg vom Wirtschaftsministerium gegenüber der Zeit. Der Eingriff sei durch die zeitliche Begrenzung so gering wie möglich gehalten worden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte weitreichende Folgen haben. Eine Rückabwicklung des Gesetzes und die Rückzahlung der abgeschöpften Gelder in Höhe von 750 bis 800 Millionen Euro wären möglich, so Steinberg laut Zeit. Die Bundesregierung rechne jedoch nicht mit diesem Ausgang. Energie-und-management.de berichtet, dass ein Urteil in einigen Monaten erwartet wird.
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