19.10.2024
Prozess gegen Teenager wegen geplantem Anschlag: Gerichtsverhandlung beginnt

Terror: Geplanter Anschlag - Prozess gegen Teenager startet

Ein Minderjähriger steht ab Mittwoch vor dem Landgericht in Neuruppin. Der Vorwurf: Er soll einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen geplant haben. Zusammen mit einem weiteren Teenager aus Nordrhein-Westfalen soll er einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt und eine Synagoge geplant haben. Heute findet nun der Prozess am Landgericht Neuruppin gegen einen Jugendlichen aus Wittstock statt (9.30 Uhr). Ihm wird die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Er war Ende vergangenen Jahres festgenommen worden, damals 16 Jahre alt. Weil er minderjährig ist, findet die gesamte Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Nach Angaben des Gerichts soll der Tschetschene im Namen des Islamischen Staates einen Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen geplant haben. Sein Ziel war es demnach, eine große Anzahl von Besuchern zu töten.

Der Prozess beginnt, nachdem der mutmaßliche Komplize des Angeklagten bereits verurteilt wurde. Das Landgericht Köln hatte Ende Juni den Deutsch-Afghanen Edris D. zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt. Der Prozess gegen den 17-Jährigen aus Wittstock wird nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Der junge Mann aus Wittstock/Dosse soll gemeinsam mit einem Komplizen einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen geplant haben. Nur der Hinweis eines ausländischen Nachrichtendienstes soll die deutschen Behörden auf die Gefahr aufmerksam gemacht haben.

Die Familie des Angeklagten hat bereits mehrfach Ärger mit der Justiz gehabt. Nach MAZ-Informationen sind drei Brüder wegen Körperverletzung und anderer Straftaten bereits verurteilt worden.

Der Prozess gegen den 17-Jährigen wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, da der Angeklagte zur Tatzeit noch minderjährig war. Die Verhandlung wird von vielen Menschen mit Spannung erwartet.

Der Fall wirft Fragen auf, wie es zu solch einer Radikalisierung kommen konnte. Die Ermittler hatten Chat-Nachrichten ausgewertet und stießen auf den Wittstocker. Es folgte ein Verfahren wegen des Verdachts zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Allerdings reichten damals die Beweise nicht, um Anklage erheben zu können – das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf teilte mit, dass Mitte November vergangenen Jahres in einer Chatgruppe ein Video aufgetaucht war, in dem der Anschlag gegen "Ungläubige" angekündigt wurde. Wenige Tage später erfolgten in Nordrhein-Westfalen und in Brandenburg die Zugriffe, die Jugendlichen wurden festgenommen. Beide kamen in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen im jetzigen Verfahren begannen mit einer Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wie eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin auf rbb-Anfrage mitteilte.

Der Fall zeigt, dass die Radikalisierung von Jugendlichen ein ernstes Problem ist, das von den Behörden und den Sozialdiensten gemeinsam bekämpft werden muss.

Der Prozess gegen den 17-Jährigen wird nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Verhandlung wird von vielen Menschen mit Spannung erwartet.

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