10.2.2025
Selbstbestimmungsgesetz: Hunderte Geschlechtseintrag-Änderungen in Niedersachsen
Selbstbestimmungsgesetz: Änderungen und Statistik

Selbstbestimmungsgesetz: Änderungen und Statistik

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) am 1. November 2024 ist es in Deutschland einfacher geworden, den Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der dpa Niedersachsen, berichtet, haben bereits hunderte Personen im Nordwesten Deutschlands von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die dpa befragte für ihre Meldung die zehn größten Städte Niedersachsens und das Land Bremen.

Das SBGG löst das Transsexuellengesetz (TSG) ab, welches vom Bundesverfassungsgericht in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden war. Wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erläutert, war nach dem TSG unter anderem die Einholung zweier psychiatrischer Gutachten und ein Gerichtsbeschluss notwendig. Das neue Gesetz ermöglicht die Änderung des Eintrags im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt. Zur Wahl stehen die Einträge „männlich“, „weiblich“, „divers“ oder der Verzicht auf einen Geschlechtseintrag.

In Hannover haben sich bis Ende Januar 2025, wie die Zeit die dpa-Meldung wiedergibt, 317 Personen zur Änderung angemeldet. 121 Personen wechselten den Eintrag von männlich zu weiblich oder umgekehrt, 38 entschieden sich für „divers“ und 22 verzichteten auf einen Geschlechtseintrag. Die Stadt Bremen verzeichnete bis Anfang Februar 337 Anmeldungen, Bremerhaven 44. In Oldenburg wurden bis Anfang Februar 231 Vorgänge gezählt, 92 davon bereits beurkundet. In Braunschweig gab es 147 Anmeldungen und 77 Änderungen, Göttingen verzeichnet 132 Anmeldungen und 79 Änderungen. In Hildesheim sind es 123 Anmeldungen und 65 vollzogene Änderungen. Lüneburg meldet 58 Anmeldungen und 32 Beurkundungen (Stand 3.2.2025).

Robin Ivy Osterkamp von der Landesfachstelle Trans* bezeichnet das SBGG laut Zeit als „Meilenstein“ und begrüßt, dass die Änderung des Geschlechtseintrags nun nicht mehr von der Einschätzung Dritter abhängt. Osterkamp betont den steigenden Bedarf an Beratung zum Thema Trans und die Wichtigkeit entsprechender Angebote, auch im ländlichen Raum. Laut BMJ gilt die Nichtübereinstimmung der gefühlten Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht laut Weltgesundheitsorganisation nicht als Krankheit.

Wie die Zeit die dpa-Meldung wiedergibt, verzeichnete die Stadt Oldenburg zuletzt wieder mehr Anmeldungen, was laut einem Stadtsprecher auf Äußerungen verschiedener politischer Parteien zurückzuführen sei, das Gesetz nach der Bundestagswahl wieder abschaffen zu wollen. Die Bundesregierung plant laut der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Ob und wie diese Pläne mit dem SBGG zusammenhängen, wird nicht explizit erwähnt.

Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-02/10/hunderte-personen-aendern-geschlechtseintrag-und-vornamen

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/queeres_leben/selbstbestimmung/selbstbestimmung_node.html

https://bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_die_Selbstbestimmung_in_Bezug_auf_den_Geschlechtseintrag

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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