Die Verwendung von Blaulicht am Auto ist ein Thema, das immer wieder für Verwirrung sorgt. Ein Vorfall in Koblenz, über den die Zeit berichtete (Quelle: dpa), verdeutlicht dies: Ein Mann fuhr mit blauem Blinklicht und Martinshorn durch die Stadt und sprach über einen Lautsprecher Passanten an. Die Polizei stellte das Fahrzeug sicher und prüft nun, ob sich der Mann strafbar gemacht hat. Die Polizei stellte klar, dass Blaulicht nur von berechtigten Einsatzkräften verwendet werden darf.
Generell ist die private Nutzung von Blaulicht in Deutschland verboten. Wie Bussgeldkatalog.org erläutert, ist das Führen von Blaulicht an privaten Fahrzeugen nicht gestattet, da es zu Verwechslungen mit Einsatzfahrzeugen führen kann. Auch das Mitführen, selbst wenn es nicht angeschlossen ist, kann problematisch sein, wie eine Diskussion im Forum von AutoExtrem zeigt. Ein User erkundigte sich dort nach der Legalität des Mitführens eines Stroboskop-Blaulichts (Quelle: AutoExtrem Forum).
Ausnahmen von diesem Verbot gibt es nur für bestimmte Fahrzeuge und Situationen. Der ADAC weist darauf hin, dass Blaulicht in Kombination mit gelbem Blinklicht für Fahrzeuge des Winterdienstes, der Straßenmeisterei und der Abschleppdienste unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Diese Fahrzeuge müssen eine entsprechende Genehmigung besitzen und dürfen das Blaulicht nur im Einsatz verwenden.
Die unerlaubte Nutzung von Blaulicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bussgeldkatalog.org nennt hier Beträge, die je nach Schwere des Verstoßes variieren können. Zusätzlich kann es zu Punkten in Flensburg und sogar zu einem Fahrverbot kommen.