19.10.2024
Neustart der Wohnungsbauförderung: Ein Schritt gegen die Wohnraumkrise
Staatliche Wohnungsbauförderung läuft heute wieder an Die Wohnungsnot in Deutschland hat in den letzten Jahren zugenommen. Vor allem in Ballungszentren und Großstädten sind bezahlbare Wohnungen knapp. Die Bundesregierung hat daher Maßnahmen ergriffen, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Eines dieser Instrumente ist die staatliche Wohnungsbauförderung, die Anreize für den Bau von klimafreundlichen Neubauten und die altersgerechte Modernisierung bestehender Immobilien schafft. Nach einer Phase der Neuausrichtung und Anpassung der Förderbedingungen können Bauherren und Eigentümer nun wieder Anträge auf Förderung durch die staatliche KfW-Bank stellen. Das Programm richtet sich sowohl an private Personen, die klimafreundlichen Neubau planen, als auch an diejenigen, die eine bestehende Immobilie altersgerecht umbauen möchten. Zudem unterstützt der Staat die Gründung und den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften. Die Förderung des Bundes an die Länder für den sozialen Wohnungsbau wurde im Jahr 2024 auf 3,15 Milliarden Euro erhöht. Diese Mittel sollen dazu beitragen, dass bundesweit mehr sozialer Wohnraum geschaffen wird. Die Förderprogramme sind vielfältig und beinhalten unter anderem die Unterstützung von Maßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung und des altersgerechten Umbaus sowie die Förderung des Neubaus von Mietwohnungen. Ein neues Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten" (KNN) wurde etabliert, um den Bau bezahlbarer Wohnungen zu fördern. Dieses Programm unterstützt den Bau von Wohnungen mit kleineren Wohnflächen, die insbesondere für Alleinerziehende und Senioren attraktiv sein sollen. Die geförderten Wohnungen sollen dabei mindestens dem Standard EH40 entsprechen und Mieten im unteren Drittel des Mietspiegels bieten. Darüber hinaus gibt es das Programm "Jung kauft Alt", das den Kauf von sanierungsbedürftigen Altbauten mit einem Volumen von 350 Millionen Euro fördert. Das Programm "Gewerbe zu Wohnen" unterstützt mit 120 Millionen Euro die Umwandlung leerstehender Gewerberäume in Wohnungen. Für das Jahr 2024 sind weitere Schwerpunkte im Bereich Bauen und Wohnen gesetzt worden. So wird die Neubauförderung mit neuen Programmmitteln in Höhe von 762 Millionen Euro fortgesetzt. Das "Wohngeld-Plus" wird mit 2,15 Milliarden Euro unterstützt. Ebenfalls fortgesetzt wird das Sonderprogramm "Junges Wohnen", welches die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende fördert. Mit dem Programm "Wohneigentum für Familien" (WEF) werden Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen und minderjährigen Kindern unterstützt. Hier werden zinsverbilligte KfW-Kredite mit einer Laufzeit von nunmehr 20 Jahren angeboten. Die Städtebauförderung bleibt auf einem hohen Niveau von jährlich 790 Millionen Euro, während das Programm für altersgerechtes Umbauen von Wohnungen eine Verdoppelung der Mittel auf 150 Millionen Euro erfährt. Die Förderung für Wohnungsgenossenschaften wird ebenfalls ausgeweitet. Hier werden 15 Millionen Euro für 2024 zur Verfügung gestellt, um den Erwerb von Anteilen an bestehenden Wohnungsgenossenschaften und die Gründung neuer Genossenschaften zu fördern. All diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Wohnungsnot in Deutschland zu lindern und mehr Menschen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Die Förderprogramme sind darauf ausgerichtet, den Wohnungsbau zu stimulieren, den Klimaschutz zu fördern und sozial Schwächeren zu helfen. Mit der Wiederaufnahme der Wohnungsbauförderung wird ein wichtiger Schritt getan, um diesen Zielen näherzukommen.
Weitere
Artikel