17.2.2025
Thüringen plant Abschiebehaftanstalt in Arnstadt
Geplante Abschiebehaftanstalt in Arnstadt: Thüringen schafft eigene Kapazitäten

Geplante Abschiebehaftanstalt in Arnstadt: Thüringen schafft eigene Kapazitäten

Thüringen plant die Einrichtung einer eigenen Abschiebehaftanstalt in Arnstadt. Wie die Zeit, die eine Meldung der dpa wiedergab, berichtet, könnten dort bis Ende Juni die ersten zehn Haftplätze zur Verfügung stehen. Langfristig ist die Unterbringung von bis zu 37 Personen vorgesehen. Die Thüringer Allgemeine hatte zuerst über die Pläne berichtet (Thüringer Allgemeine).

Das Konzept der Landesregierung sieht die Umnutzung der bisherigen Jugendarrestanstalt in Arnstadt vor. Der Jugendarrest soll in ein anderes, bisher leerstehendes Gebäude auf dem Gelände verlegt werden. Wie der MDR berichtet, muss das Kabinett dem Vorhaben noch zustimmen. Die Prüfung einer solchen Einrichtung war bereits Teil des 100-Tage-Programms der Brombeer-Koalition.

Für Umbau und Umzug des Jugendarrests werden Kosten von rund zwei Millionen Euro veranschlagt. Die jährlichen Betriebskosten für Personal und Sachmittel werden auf etwa 3,4 Millionen Euro geschätzt, wie aus der Kabinettsvorlage hervorgeht (Süddeutsche Zeitung, dpa). Seit 2014 verfügt Thüringen über keine eigene Abschiebehaftanstalt mehr und nutzt seit 2019 Plätze in Rheinland-Pfalz, für die im vergangenen Jahr Kosten von 180.000 Euro veranschlagt waren. Im Jahr 2024 gab es 29 Thüringer Abschiebungsgefangene und 579 Abschiebehafttage, was einem Durchschnitt von 20 Tagen pro Person entspricht.

Die Landesregierung rechnet laut Tagesschau (MDR) mit einem steigenden Bedarf an Abschiebehaftplätzen. Dies liege unter anderem an Entwicklungen auf Bundesebene, die zu einer Zunahme von Abschiebungen führen könnten. Zudem hätten Ausländerbehörden in der Vergangenheit teilweise auf die Beantragung von Abschiebehaft verzichtet, da der Aufwand für den Transport nach Rheinland-Pfalz zu groß gewesen sei. Eine Abfrage unter den Ausländerbehörden habe einen Bedarf von rund 30 parallel belegten Haftplätzen ergeben.

In Deutschland kann die Abschiebehaft unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden, beispielsweise bei Fluchtgefahr. Die Haft muss gerichtlich angeordnet und von der Strafhaft getrennt vollzogen werden.

Verwendete Quellen:

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
Weitere
Artikel