Die Stadt Tübingen erhebt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Die umstrittene Maßnahme soll Müll reduzieren und Mehrwegverpackungen fördern. Nun muss das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Steuer entscheiden.
Wie die Stadt Tübingen mitteilt, gilt die Verpackungssteuer für nicht wiederverwendbare Verpackungen, Geschirr und Besteck, in denen Speisen und Getränke zum Mitnehmen oder zum sofortigen Verzehr verkauft werden. Pro Einwegverpackung oder -geschirrteil werden 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent. Die Steuer ist auf maximal 1,50 Euro pro Mahlzeit begrenzt.
Ziele der Steuer sind laut Stadt Tübingen:
Die Einführung der Verpackungssteuer führte zu juristischen Auseinandersetzungen. Wie die Tagesschau berichtet, hatte eine Franchise-Nehmerin von McDonald's Verfassungsbeschwerde gegen die Steuer eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Mai 2023, dass Tübingen die Steuer grundsätzlich erheben darf. Nun muss das Bundesverfassungsgericht abschließend über die Rechtmäßigkeit urteilen.
Wie der SWR berichtet, hat die Stadt Tübingen im Jahr 2022 rund 950.000 Euro durch die Verpackungssteuer eingenommen. Für 2023 wurden bisher über 600.000 Euro in Steuerbescheiden festgesetzt, wobei noch nicht alle Bescheide verschickt wurden.
Die Meinungen zur Verpackungssteuer gehen auseinander, wie eine SWR-Umfrage zeigt. Befürworter sehen positive Effekte für die Umwelt. Kritiker bemängeln Ungleichbehandlungen und zusätzliche Kosten. Viele Gastronomiebetriebe haben sich laut SWR mit der Steuer arrangiert und sehen auch Vorteile. Einige berichten aber von verärgerten Reaktionen von Kunden auf die höheren Preise.
Wie das Verpackungsgesetz.com berichtet, könnte die Tübinger Verpackungssteuer Vorbild für andere Städte sein. Freiburg plant demnach eine ähnliche Abgabe, wartet aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab. Auch Städte wie Heidelberg zeigten Interesse. In Konstanz gilt seit Anfang 2025 ebenfalls eine Verpackungssteuer.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer wird mit Spannung erwartet. Sie dürfte richtungsweisend dafür sein, ob Kommunen ein solches Instrument zur Müllvermeidung nutzen können. Unabhängig davon zeigt sich in Tübingen, dass die Steuer das Bewusstsein für Verpackungsmüll geschärft und teilweise Verhaltensänderungen bewirkt hat.
Quellen: