October 3, 2024
Vermögensübergabe ohne Steuerfall: Tipps für Schenkungen an Nichten und Neffen

Peter Breuning liebt die Welt. Unzählige Male ist er in die Ferne gereist, mehrmals im Jahr. Vor allem Südamerika hat es ihm angetan. Oft war er dann bis zu drei Monate von zu Hause weg. Er tourte mit schmalem Budget, einfache Herbergen, den Rucksack auf dem Rücken. Das ist mehr als zehn Jahre her. Denn Breuning, der eigentlich anders heißt, ist jetzt 65 Jahre alt und seit drei Jahren vorzeitig in Rente. Eine Abfindung seines Arbeitgebers machte das möglich. Jetzt reist er gemütlicher, aber auch teurer. Kreuzfahrten haben es ihm angetan, am liebsten mit Expeditionsschiffen etwa in die Arktis. Eine langwierige Fußverletzung verhindert lange Märsche wie früher.

So wie Peter Breuning geht es vielen Menschen in Deutschland. Sie haben im Laufe ihres Lebens ein Vermögen aufgebaut und möchten dieses nun gerne an ihre Familie weitergeben. Doch wie funktioniert das eigentlich mit der Schenkungssteuer? Kann man seiner Nichte einfach so Geld schenken oder muss man dabei etwas beachten?

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Vermögen verschenkt, muss dafür Steuern zahlen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel. So können beispielsweise Ehepartner und eingetragene Lebenspartner unbeschränkt steuerfrei Vermögen aneinander übertragen. Auch für Schenkungen an die eigenen Kinder und Enkelkinder gibt es hohe Freibeträge.

Anders sieht es bei Schenkungen an Nichten und Neffen aus. Hier liegt der Freibetrag deutlich niedriger. Wie hoch der Freibetrag genau ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Schenkung ab. Für Nichten und Neffen gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Das bedeutet: Wird dieser Betrag überschritten, muss Schenkungssteuer gezahlt werden.

Doch es gibt auch Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu umgehen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, die Schenkung in Form eines zinslosen Darlehens zu gewähren. Solange das Darlehen nicht gekündigt wird, fallen keine Steuern an. Wichtig ist dabei jedoch, dass die Rückzahlung des Darlehens vertraglich geregelt ist.

Wer seiner Nichte oder seinem Neffen also steuerfrei Geld zukommen lassen möchte, sollte sich im Vorfeld gut informieren und sich am besten von einem Steuerberater beraten lassen. So kann man sicher sein, dass man alles richtig macht und am Ende nicht doch noch eine böse Überraschung erlebt.

Quelle: F.A.S

Weitere
Artikel