Völkergewohnheitsrecht und Umsiedlung im Gazastreifen
Völkergewohnheitsrecht und Umsiedlung im Gazastreifen
Die Debatte um die mögliche Umsiedlung der Bewohner des Gazastreifens wirft komplexe Fragen des Völkerrechts auf. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der dpa berichtete, ist eine zwangsweise Umsiedlung von Zivilisten völkerrechtlich nicht zulässig. Regel 129 des internationalen Völkergewohnheitsrechts, zitiert von der Zeit, verbietet die Verschleppung oder zwangsweise Überführung der Zivilbevölkerung eines besetzten Gebiets, außer in Fällen, in denen die Sicherheit der betroffenen Zivilpersonen oder zwingende militärische Gründe dies erfordern.
Das Völkergewohnheitsrecht, so die Zeit weiter, hat den gleichen Stellenwert wie die Genfer Konventionen und leitet sich aus einer "als Recht anerkannten allgemeinen Praxis" ab. Diese Praxis findet sich in offiziellen Berichten, Militärhandbüchern und nationalen Gesetzgebungen. Das IKRK erläutert die Entstehung des Völkergewohnheitsrechts als einen Prozess, der sich aus staatlicher Praxis und der Überzeugung, rechtlich verpflichtet zu sein (opinio juris), entwickelt.
Die Situation im Gazastreifen ist jedoch vielschichtig. Der NRC-Bericht von 2016 beleuchtet die seit 1967 bestehende Trennung zwischen Westjordanland und Gazastreifen und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Recht auf Familienleben und Bewegungsfreiheit der Palästinenser. Der NRC-Bericht dokumentiert die schrittweise Verschärfung der israelischen Politik hinsichtlich der Bewegungsfreiheit zwischen den Gebieten, beginnend mit dem Entzug unbefristeter Ausreisegenehmigungen 1988 bis hin zur vollständigen Blockade nach der Machtübernahme der Hamas 2007.
Ein weiterer Aspekt ist die Frage des Landbesitzes. Der NRC-Factsheet von 2015 beschreibt die verschiedenen Arten von Landbesitz im Gazastreifen und die damit verbundenen Rechte. Es wird hervorgehoben, dass die Rechtslage komplex und unübersichtlich ist, da osmanisches, britisches, ägyptisches und palästinensisches Recht nebeneinander existieren. Besonders problematisch ist die Situation in den Flüchtlingslagern, wo die Besitzverhältnisse oft ungeklärt sind und ein informeller Landmarkt existiert.
Die Frage der Staatenlosigkeit von Palästinensern spielt ebenfalls eine Rolle. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (2018) erläutert, dass Menschen als staatenlos gelten, wenn sie keine oder keine anerkannte Staatsangehörigkeit besitzen. Da Deutschland Palästina nicht als Staat anerkennt, gelten Palästinenser in Deutschland als staatenlos, obwohl sie palästinensische Reisedokumente besitzen.
Die Position der Bundesregierung zu den besetzten Gebieten wird auf der Webseite des Auswärtigen Amtes dargelegt. Dort wird betont, dass israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten völkerrechtswidrig sind und ein Hindernis für den Frieden darstellen. Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetzten Gebieten.
Verwendete Quellen:
* https://www.zeit.de/news/2025-02/05/recht-zwangsweise-umsiedlung-von-zivilisten-nicht-erlaubt
* https://www.nrc.no/globalassets/pdf/legal-opinions/legal_memo_movement_between_wb_gaza.pdf
* https://www.nrc.no/globalassets/pdf/fact-sheets/types-of-land-ownership-in-gaza-icla-hlp-fact-sheet.pdf
* https://www.bundestag.de/resource/blob/564214/ac302f4c6cadb2d7fd79bbcdbacd2841/wd-2-057-18-pdf-data.pdf
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.