2.2.2025
Wahlrecht für Häftlinge: Realität und Herausforderungen
Wahlrecht für Häftlinge in Deutschland

Wahlrecht für Häftlinge in Deutschland

Das Wahlrecht für inhaftierte Personen in Deutschland ist ein Thema, das immer wieder Fragen aufwirft. Grundsätzlich gilt: Auch wer im Gefängnis sitzt, behält in der Regel sein aktives Wahlrecht, wie die Bundeswahlleiterin bereits 2015 feststellte. Wie die "Stuttgarter Nachrichten" 2021 berichteten, ist die Teilnahme an Wahlen ein grundlegendes politisches Recht und Ausdruck des Prinzips der Volkssouveränität. In Deutschland dürfen Gefangene seit 1957 wählen. Wie die "Stuttgarter Nachrichten" weiter ausführten, kann das aktive Wahlrecht zwar gerichtlich entzogen werden, dies geschieht jedoch nur in seltenen Fällen, etwa bei bestimmten Staatsschutzdelikten. Das passive Wahlrecht, also das Recht, sich selbst zur Wahl zu stellen, ist hingegen für fünf Jahre eingeschränkt, wenn eine Person wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Die praktische Umsetzung des Wahlrechts im Gefängnis gestaltet sich oft über die Briefwahl. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der DPA, im Februar 2025 berichtete, konnten in Rheinland-Pfalz bis zu 1900 Häftlinge mit deutscher Staatsbürgerschaft bei der damaligen Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Im offenen Vollzug ist unter Umständen auch die Stimmabgabe in einem Wahllokal möglich. Ähnliche Zahlen meldete die Süddeutsche Zeitung im Januar 2025 für Berlin: Dort waren rund 1550 Gefangene wahlberechtigt und konnten per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Gefangene mit Lockerungen konnten auch direkt im Wahllokal wählen. Trotz des bestehenden Wahlrechts gibt es in der Praxis einige Hürden für inhaftierte Wähler. Wie "Tatort Zukunft" 2020 berichtete, haben Gefangene oft eingeschränkten Zugang zu Informationen über Parteien und Kandidaten. Der Zugang zum Internet ist begrenzt und Wahlkampfveranstaltungen finden in Gefängnissen in der Regel nicht statt. Obwohl das Strafvollzugsgesetz die Unterstützung von Gefangenen bei der Wahlausübung vorsieht, ist die konkrete Umsetzung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten unklar. Auch die Sicherstellung des Wahlgeheimnisses, insbesondere bei der Briefwahl, kann im Gefängnisalltag eine Herausforderung darstellen.

Verwendete Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-02/02/vierstellige-zahl-an-haeftlingen-kann-bundestag-mitwaehlen

https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/g/gefaengnisinsassen.html

https://tatort-zukunft.org/fakten/waehlen-im-gefaengnis/

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bundestagswahl-2021-duerfen-gefaengnisinsassen-waehlen.0e52139e-ac7d-486f-aa24-380332f59539.html

https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/vierstellige-zahl-an-haeftlingen-kann-bundestag-mitwaehlen-110270637.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/bundestagswahl-berlins-haeftlinge-waehlen-per-briefwahl-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250124-930-353731

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