27.2.2025
AfD verliert Klage gegen Verfassungsschutzbericht 2022
AfD unterliegt im Rechtsstreit um Verfassungsschutzbericht 2022

AfD unterliegt im Rechtsstreit um Verfassungsschutzbericht 2022

Die AfD ist vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit einer Klage gegen den Verfassungsschutzbericht 2022 gescheitert. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der DPA, berichtet, entschied das Gericht, dass das Bundesinnenministerium Aussagen im Bericht zum „extremistischen Personenpotenzial“ nicht korrigieren müsse. Die AfD hatte die Angaben im Bericht, wie etwa das „extremistische Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen“ oder „30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder“, als rechtlich und tatsächlich nicht haltbar bezeichnet. Bereits Anfang 2024 hatte das Verwaltungsgericht in erster Instanz die Klage der AfD abgewiesen.

Wie der Spiegel berichtet, argumentierte das Verwaltungsgericht damals, das Ministerium sei berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, sofern hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorlägen. Dies gelte auch in der Verdachtsphase. Im Fall der AfD seien diese Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere beim Netzwerk um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, das aus dem ehemaligen „Flügel“ hervorgegangen sei, lägen solche Anhaltspunkte vor.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun die Entscheidung der ersten Instanz. Wie die Zeit berichtet, hielt das Gericht die Angaben im Verfassungsschutzbericht 2022 sowohl in Bezug auf das Vorliegen hinreichend gewichtiger tatsächlicher Anhaltspunkte für ein bei der AfD bestehendes Extremismuspotenzial als auch in Bezug auf die Quantifizierung dieses Potenzials für rechtmäßig. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ist unanfechtbar. Ein Hauptsacheverfahren ist laut einem Gerichtssprecher aber noch möglich.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte bereits 2022 die AfD und ihre Jugendorganisation Junge Alternative als Verdachtsfall eingestuft. Wie auf der Webseite des Verfassungsschutzes nachzulesen ist, bestätigte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufung. BfV-Präsident Thomas Haldenwang begrüßte die Entscheidung des Gerichts und bezeichnete sie als „guten Tag für die Demokratie“.

Verwendete Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-02/27/afd-unterliegt-vor-gericht-im-streit-mit-verfassungsschutz https://www.spiegel.de/ausland/afd-scheitert-mit-eilantrag-gegen-verfassungsschutzbericht-2022-a-3a496ca8-d1fd-47ce-b19d-d0e9e89ccf9f https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/pressemitteilung-2022-1-afd.html https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/EN/2022/press-release-2022-1-afd-1.html

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