Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Bankkunden im Streit um unzulässige Kontogebühren gestärkt. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/19/bundesgerichtshof-staerkt-kunden-in-streit-um-kontogebuehren) berichtet, urteilte der Senat in Karlsruhe, dass die mehrjährige widerspruchslose Zahlung unrechtmäßig erhobener Gebühren durch einen Kunden nicht bedeutet, dass die Bank das Geld behalten darf. Die sogenannte Dreijahreslösung, die der BGH bei Energielieferungsverträgen anwendet, findet hier keine Anwendung.
Im konkreten Fall, der dem Urteil zugrunde liegt (Az. XI ZR 139/23), hatte eine Sparkasse Anfang 2018 ohne die aktive Zustimmung eines Kunden Gebühren für dessen Girokonto erhoben. Der Kunde widersprach den Gebühren erst im Juli 2021 und klagte anschließend auf Rückzahlung der von 2018 bis 2021 gezahlten Entgelte. Der BGH gab der Klage nun in vollem Umfang statt und sprach dem Kläger eine Rückzahlung von 192 Euro zu. Wie die dpa meldet, hob der Senat damit das Urteil des Landgerichts Ingolstadt auf, welches die Klage zuvor abgewiesen hatte.
Die Sparkasse hatte sich bei der Gebührenerhebung auf eine sogenannte Zustimmungsfiktionsklausel berufen. Solche Klauseln legen fest, dass Änderungen der Vertragsbedingungen als akzeptiert gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Der BGH hatte, wie auch Stern (https://www.stern.de/wirtschaft/news/unwirksame-vertragsklauseln--bundesgerichtshof-staerkt-kunden-in-streit-um-kontogebuehren-35241160.html) berichtet, bereits 2021 solche Klauseln, die damals von vielen Banken und Sparkassen verwendet wurden, für unwirksam erklärt.
Das Landgericht Ingolstadt hatte argumentiert, dass der Kunde aufgrund der Dreijahreslösung keinen Anspruch auf Rückzahlung habe, da er der Gebührenerhebung erst nach mehr als drei Jahren widersprochen hatte. Diese Argumentation wies der BGH nun zurück. Die Goslarsche Zeitung (https://www.goslarsche.de/Nachrichten/Bundesgerichtshof-staerkt-Kunden-in-Streit-um-Kontogebuehren-618417.html) berichtet ebenfalls über das Urteil und betont die Stärkung der Kundenrechte.
Das Urteil des BGH hat weitreichende Folgen für Bankkunden. Es bestätigt die Unwirksamkeit von Zustimmungsfiktionsklauseln und stärkt das Recht der Kunden auf Rückforderung unzulässig erhobener Gebühren, auch wenn diese über einen längeren Zeitraum hingenommen wurden.
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