Tausende Bremerinnen und Bremer haben Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der DPA Niedersachsen, berichtet, sind bei der Bremer Finanzbehörde bereits rund 3.000 Einsprüche gegen die neuen Grundsteuerbescheide und die zugrundeliegenden Messbeträge eingegangen. Zusätzlich liegen rund 47.900 Einsprüche gegen die zuvor verschickten Grundsteuerwertbescheide vor, von denen bisher etwa 5.000 bearbeitet wurden. In diesen Fällen korrigierten die Eigentümer Fehler in ihren Angaben, so die Zeit.
Die neue Grundsteuerberechnung, die seit diesem Jahr bundesweit auf einem neuen Verfahren basiert, sorgte für Verschiebungen bei den einzelnen Steuerzahlern. Manche müssen mehr, andere weniger bezahlen. Die Stadt Bremen hatte Ende 2024 zugesichert, dass der neue Hebesatz für 2025 die Gesamteinnahmen der Stadt aus der Grundsteuer im Vergleich zur Zeit vor der Reform nicht erhöht. Wie die Zeit ausführt, war die Reform notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die alten Bewertungsgrundlagen als veraltet beanstandet hatte.
Die Finanzbehörde Bremen betont, dass mit den Einsprüchen nur noch die Anwendung des Hebesatzes angefochten werden kann, nicht aber die Bewertung des Grundbesitzes selbst. "Dafür wäre ein Einspruch gegen den erhaltenen Grundsteuerwertbescheid innerhalb einer Frist von einem Monat nötig gewesen", so die Behörde, wie die Zeit wiedergibt. Ähnliche Informationen zur Frist und den Möglichkeiten des Einspruchs bietet auch Finanztip. Dort wird erklärt, dass nach Ablauf der Frist nur noch in einem engen gesetzlichen Rahmen Änderungen möglich sind, beispielsweise bei Fehlern, die zu einer Abweichung von mehr als 15.000 € vom bisherigen Grundsteuerwert führen.
Wie Finanztip weiterhin erläutert, unterscheidet sich der Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid vom Widerspruch gegen den finalen Grundsteuerbescheid. Letzterer ist bei der Gemeinde einzulegen und kann, im Gegensatz zum Einspruch, kostenpflichtig sein. Auch auf der Webseite grundsteuer-digital.de wird auf verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuer C, einer Sondersteuer auf baureife Grundstücke, hingewiesen und die Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs in diesem Kontext diskutiert.
Die Bremer Finanzbehörde priorisiert laut Zeit bei der Bearbeitung der Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide diejenigen Fälle, in denen dem Anliegen der Eigentümer stattgegeben werden kann. Einsprüche, die die Verfassungsmäßigkeit betreffen, werden bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zurückgestellt. Auf der Webseite des Senators für Finanzen Bremen werden weitere Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform und zum Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid beantwortet. Dort wird unter anderem erklärt, wie Einsprüche eingereicht werden können und an welche Stelle man sich bei Fragen wenden kann.
https://www.zeit.de/news/2025-02/16/3-000-einsprueche-gegen-grundsteuerbescheide-in-bremen
https://www.finanztip.de/grundsteuer/einspruch-grundsteuerbescheid/
https://www.finanzen.bremen.de/steuern/grundsteuerreform-in-bremen/fragen-und-antworten/grundsteuerwertbescheid-126709
https://www.grundsteuer-digital.de/widerspruch-gegen-grundsteuerbescheid/