9.2.2025
Dresden: Selbstbestimmungsgesetz – Bilanz nach 100 Tagen
Selbstbestimmungsgesetz in Dresden: Bilanz nach 100 Tagen

Selbstbestimmungsgesetz in Dresden: Bilanz nach 100 Tagen

100 Tage nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zieht die Stadt Dresden eine erste Bilanz. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der DPA, berichtet, haben bis zum 31. Januar 263 Menschen in Dresden von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern.

Die meisten Änderungen betrafen den Wechsel von weiblich zu männlich (116 Fälle). 79 Personen änderten ihren Eintrag von männlich zu weiblich. Die Option „divers“ wurde von 26 Personen gewählt, die zuvor als weiblich eingetragen waren, und von 9 Personen mit vorherigem männlichen Eintrag. Der Wechsel zu einem Eintrag ohne Geschlechtsangabe erfolgte bei 25 Personen mit vorher weiblichem und 8 Personen mit vorher männlichem Eintrag. Diese Zahlen decken sich mit den von HITRADIO RTL veröffentlichten Informationen.

Das Selbstbestimmungsgesetz, welches das Transsexuellengesetz ablöst, trat am 1. November 2024 in Kraft. Wie der MDR berichtet, ermöglicht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Gerichtsverfahren zu ändern. Eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt genügt. Die Änderung muss drei Monate im Voraus angemeldet werden. Bereits im August 2024 konnten Anmeldungen eingereicht werden, wie t-online, ebenfalls unter Berufung auf die DPA, berichtet. In Dresden lagen bis Ende Oktober 292 Anmeldungen vor.

Die Stadt Dresden informiert auf ihrer Webseite über das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Dort wird auch auf die Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen, wo weitere Informationen zu den Auswirkungen der Erklärung zu finden sind. Für die Erklärung ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt notwendig.

Der Bundesverband Trans* begrüßte die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes im April 2024 als einen Meilenstein für die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt. Wie auf der Webseite des ADB Sachsen zu lesen ist, hob der Verband die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und die Möglichkeit der Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft als positive Entwicklungen hervor. Gleichzeitig wies der Verband auf verbleibende Kritikpunkte hin, wie die Regelungen zu Minderjährigen, geschäftsunfähigen Personen und Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft.

Verwendete Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-02/09/100-tage-selbstbestimmungsgesetz-263-nutzten-es-in-dresden

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/aenderung-des-geschlechtseintrags-und-der-vornamen.php

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/transsexuell-ausweis-geschlecht-aendern-116.html

https://www.hitradio-rtl.de/nachrichten/regional/100-Tage-Selbstbestimmungsgesetz-263-nutzten-es-in-Dresden-id1280991.html

https://www.t-online.de/region/dresden/id_100521706/sachsen-ueber-tausend-antraege-auf-neuen-geschlechtseintrag-in-sachsen.html

https://www.adb-sachsen.de/de/aktuelles/artikel/das-selbstbestimmungsgesetz-ist-verabschiedet-pressemitteilung-bundesverband-trans

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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