16.2.2025
EU-Verteidigungsausgaben: Ausnahmeregelung für Stabilitätspakt im Gespräch
EU-Stabilitätspakt und Verteidigungsausgaben: Eine Ausnahmeregelung in der Diskussion

EU-Stabilitätspakt und Verteidigungsausgaben: Eine Ausnahmeregelung in der Diskussion

Die Europäische Union erwägt eine Ausnahmeregelung für Verteidigungsausgaben im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Wie die F.A.Z. berichtet, plant die EU-Kommission, Investitionen in die Verteidigung von den strengen Haushaltsregeln auszunehmen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte auf der Münchner Sicherheitskonferenz an, die „nationale“ Ausweichklausel aktivieren zu wollen. Diese Klausel erlaubt es Mitgliedstaaten, unter außergewöhnlichen Umständen von den vereinbarten Ausgabenpfaden abzuweichen. Als Begründung führt von der Leyen den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die unsichere Unterstützung Europas durch die USA an. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz unterstützen den Vorstoß, wie die F.A.Z. ebenfalls berichtet. Scholz betonte jedoch, dass die Ausnahmen zeitlich befristet und auf Ausgaben oberhalb des NATO-Ziels begrenzt sein sollten.

Die Notwendigkeit höherer Verteidigungsausgaben wird durch die veränderte geopolitische Lage unterstrichen. IT-Boltwise schätzt den zusätzlichen Finanzbedarf in den nächsten zehn Jahren auf rund 500 Milliarden Euro. Als mögliche EU-Projekte nennt die F.A.Z. ein europäisches Luftverteidigungssystem und die verstärkte Sicherung der östlichen EU-Grenze. Die Debatte um die Finanzierung dieser Ausgaben wirft jedoch Fragen auf. Während die Lockerung der EU-Budgetregeln zunächst auf höhere Ausgaben der Mitgliedstaaten abzielt, bleiben Forderungen nach gemeinsamen EU-Schulden für die Verteidigung im Raum, wie die F.A.Z. anmerkt. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, ein Befürworter von EU-Verteidigungsbonds, könnte diese Diskussion erneut anstoßen.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt dient der Sicherung solider öffentlicher Finanzen in der Wirtschafts- und Währungsunion. Wie das Bundesfinanzministerium erläutert, umfasst der Pakt präventive und korrektive Komponenten. Die präventive Komponente zielt darauf ab, die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Konjunkturverlauf sicherzustellen. Die korrektive Komponente greift ein, wenn der Referenzwert für das Haushaltsdefizit überschritten wird. Die Ausnahmeregelung für Verteidigungsausgaben würde eine Abweichung von diesen Regeln ermöglichen.

Die Diskussion um die Schuldenbremse in Deutschland zeigt die Herausforderungen bei der Finanzierung langfristiger Aufgaben. Wie im ifo Schnelldienst diskutiert wird, ermöglicht die Schuldenbremse zwar die Glättung von finanziellen Schwankungen im Konjunkturzyklus und die Aussetzung der Verschuldungsgrenze in Notlagen, setzt aber der Finanzierung langfristiger Investitionen enge Grenzen. Die Debatte dreht sich darum, ob die Schuldenbremse ausreichend Spielraum für notwendige Investitionen in Dekarbonisierung, Digitalisierung und Infrastruktur lässt. Während Kritiker eine Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse fordern, argumentieren Befürworter, dass sie notwendig ist, um eine übermäßige Verschuldungsneigung der Politik einzudämmen.

Quellen:

  • https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-plant-ausnahmeregelung-fuer-verteidigungsausgaben-110300323.html
  • https://www.it-boltwise.de/eu-plant-ausnahmegenehmigung-zur-erhoehung-der-verteidigungsausgaben.html
  • https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/stabilitaets-und-wachstumspakt.html
  • https://www.ifo.de/DocDL/sd-2024-02-fuest-etal-haushaltspolitik-reform-schuldenbremse.pdf
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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