25.10.2024
Gericht untersagt unbefristeten Kita-Streik in Berlin

Warum Arbeitsgerichte Verdi unbefristete Kita-Streiks untersagten

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte ein Streikverbot für den von Verdi geplanten unbefristeten Kita-Streik. Wie die F.A.Z. am 25.10.2024 berichtete, begründete das Gericht seine Entscheidung mit der tarifvertraglichen Friedenspflicht, die Verdi verletzt hätte. Demnach darf eine Gewerkschaft nicht streiken, solange ein von ihr zu demselben Thema geschlossener Tarifvertrag noch läuft.

Konkret ging es Verdi um Personalschlüssel in den Kitas und die Festlegung einer Mindestpersonalausstattung. Das Land Berlin argumentierte, die Streikforderungen – Regenerationstage und Vorbereitungszeit der Erzieherinnen – seien bereits Gegenstand des laufenden Tarifvertrags gewesen. Verdi habe zwar Teile seiner Forderungen in tarifvertragliche Regelungen umsetzen können, aber nicht alle. Die F.A.Z. zitiert die Arbeitsrechtlerin Dr. Anja Mengel, die das Urteil für rechtmäßig hält. Die Friedenspflicht schütze Arbeitgeber vor immer neuen Streiks während der Laufzeit eines Tarifvertrags. Würde diese auch dann nicht gelten, wenn nicht alle Forderungen erfüllt wurden, könnten Gewerkschaften stets eine Reserve für einen Nachfolgestreik aufbauen.

Wie rbb24 am 27.09.2024 berichtete, untersagte das Arbeitsgericht Berlin den unbefristeten Kita-Streik. Neben der Friedenspflicht führte das Gericht an, dass sich das Land Berlin auf die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) berufen könne. Diese habe beschlossen, Berlin auszuschließen, sollte das Land an der TdL vorbei in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften eintreten. Verdi kündigte Berufung an, betonte aber, dass am Montag definitiv nicht gestreikt werde. Der Senat reagierte erleichtert und betonte seine Gesprächsbereitschaft.

Der Tagesspiegel berichtete am 27.09.2024 ebenfalls über das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin. Der Vorsitzende Richter Peter Hansen begründete das Verbot mit der Friedenspflicht nach der Tarifeinigung 2023 und „verbandspolitischen Erwägungen“. Verdi wolle einen eigenen Tarifvertrag für bessere Arbeitsbedingungen, der Senat lehne dies aber ab, um nicht aus der TdL ausgeschlossen zu werden. Das Gericht entschied, die Koalitionsfreiheit des Landes überwiege das Streikrecht der Gewerkschaften.

Die Süddeutsche Zeitung meldete am 04.10.2024, dass Verdi Berufung gegen die Entscheidung eingelegt hat. Die Gewerkschaft rechnet mit einer Verhandlung in der kommenden Woche. Das Arbeitsgericht hatte den Streik mit der Friedenspflicht begründet, die durch den laufenden Gehaltstarifvertrag für den öffentlichen Dienst bestehe. Verdi und die GEW wollten mit dem Streik den Senat zu Verhandlungen über bessere Arbeitsbedingungen und kleinere Kita-Gruppen bewegen. Der Senat lehnt dies ab, da er als Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) keine Sonderwege gehen könne.

News4teachers berichtete am 01.10.2024, dass Verdi schnellstmöglich Berufung einlegen will. Die Gewerkschaft kritisiert die Begründung des Arbeitsgerichts, die Gehaltsverbesserungen im jüngsten Tarifabschluss seien auch eine Entlastungsmaßnahme. Außerdem sehe Verdi die Argumentation, die Absprache innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verbiete Streiks für dieses Ziel, als verfassungsrechtlich problematisch.

Jungle.world analysierte am 17.10.2024 die Situation und berichtete über Verdis Forderung nach einem Entlastungstarifvertrag, der maximale Gruppengrößen und Notfallpläne für Personalengpässe festlegen soll. Das Landesarbeitsgericht habe den Streik mit der Friedenspflicht begründet. Verdi-Sprecher Kalle Kunkel erklärte, Arbeitgeberverbände fürchteten die Ausstrahlung solcher Vereinbarungen. Streiks in der Kinderbetreuung seien selten, der letzte unbefristete Streik liege über 30 Jahre zurück.

Die Tagesschau meldete am 11.10.2024, dass der unbefristete Kita-Streik verboten bleibt. Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und begründete dies mit der Friedenspflicht. Verdi reagierte enttäuscht, Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) begrüßte das Urteil und bot den Gewerkschaften Gespräche an.

Das nd berichtete am 03.10.2024 über die Berufung von Verdi gegen das Streikverbot. Die Gewerkschaften Verdi und GEW wollten mit dem Streik den Senat zu Verhandlungen über bessere Arbeitsbedingungen und kleinere Kita-Gruppen bewegen. Der Senat lehnt Tarifverhandlungen ab, da er Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ist.

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