Die Grundsteuerreform hat in Hessen zu neuen Berechnungen und einer veränderten Verteilung der Steuerlast geführt. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, müssen viele Eigentümer von Häusern und Wohnungen nun deutlich höhere Beträge zahlen als zuvor. Die Stadt Heusenstamm im Kreis Offenbach verzeichnet mit einem Hebesatz von 1327 Prozent die höchste Grundsteuer in Hessen, wie der Bund der Steuerzahler ermittelt hat. Der Landesdurchschnitt liegt bei 476 Prozent. Obwohl Heusenstamm den Hebesatz nicht erhöht hat, führt die Reform zu einer Neuverteilung der Belastung.
Wie das Hessische Finanzministerium mitteilt, wurden den Kommunen Hebesatzempfehlungen übermittelt, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Kommunen im Jahr 2025 in etwa die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen sollen wie im Vorjahr. Die Empfehlungen sind jedoch nicht bindend. Laut einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 6. Juni 2024, die auch von Haufe.de wiedergegeben wird, könnten 344 Kommunen ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, während 72 Kommunen ihn erhöhen müssten. Fünf Kommunen könnten ihren bisherigen Hebesatz beibehalten.
Der Verband Wohneigentum Hessen informiert darüber, dass die Grundsteuer ab 2025 neu erhoben wird. Das Finanzministerium hat eine interaktive Karte veröffentlicht, auf der Bürger die Hebesätze ihrer Kommune einsehen können. Die endgültige Steuerlast ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Kommune.
Die Stadt Gießen hat ebenfalls einen Fahrplan für die Umsetzung der Grundsteuerreform vorgestellt. Wie auf der Webseite der Stadt Gießen berichtet wird, plant der Magistrat, die Empfehlungen des Landes weitgehend umzusetzen. Die endgültige Entscheidung über die Hebesätze trifft jedoch die Stadtverordnetenversammlung. Bürgermeister Alexander Wright betont, dass die Reform mehr Gerechtigkeit schaffen und nicht zu neuen Einnahmen für die Stadt führen soll. Die Steuerpflichtigen in Gießen werden voraussichtlich in der ersten Hälfte des Januars 2025 ihren Bescheid erhalten.
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