Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Hamburg ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der dpa, berichtet, fanden am Wochenende erste Kontrollen statt. Elf Betriebe in St. Pauli und an der Sternschanze wurden überprüft. Dabei wurden drei Verstöße gegen das Lachgas-Verbot festgestellt, wie das Bezirksamt Altona mitteilte. An dem Einsatz waren neben dem Bezirksamt Altona auch das Bezirksamt Mitte, die Polizei und die Sozialbehörde beteiligt.
Zwei Testkäufer versuchten am Samstagabend, Lachgasprodukte zu erwerben, um die Einhaltung des Verbots zu überprüfen. Wie die Zeit berichtet, drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) betonte die Bedeutung des Verbots: „Lachgas gehört nicht in die Hände von Minderjährigen. Der missbräuchliche Konsum birgt erhebliche gesundheitliche Risiken.“ Hamburg sei das erste Bundesland, das die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche verboten habe, so Schlotzhauer laut Zeitungsbericht. Die Stadt setze das Verbot konsequent um.
Zu den gesundheitlichen Risiken des Lachgaskonsums zählen unter anderem Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und langfristige neurologische Schäden. Wie die Hamburger Sozialbehörde auf ihrer Website erläutert, können bei falscher Handhabung auch Erfrierungen auftreten. Kinder und Jugendliche seien aufgrund ihres noch nicht vollständig ausgereiften Nervensystems besonders gefährdet.
Wie der NDR berichtet, war Lachgas früher in Kiosken und Automaten frei erhältlich, teilweise in Luftballons zum Inhalieren abgefüllt. Das Gas führt zu einem kurzen Rauschzustand. Der NDR zitiert die Stadtreinigung, die auf ein weiteres Problem hinweist: Die unsachgemäße Entsorgung von Lachgas-Kartuschen im Hausmüll oder in öffentlichen Papierkörben führe zu gefährlichen Explosionen in den Müllverbrennungsanlagen. Die Stadtreinigung empfiehlt die Rückgabe der Kartuschen an die Händler oder die Entsorgung auf einem der zwölf Hamburger Recyclinghöfe.
Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete über das geplante Verbot in Hamburg. Die FAZ zitiert die Sozialbehörde mit den Worten, der Konsum von Lachgas nehme unter Minderjährigen stetig zu. Das Gas werde in Kiosken frei verkauft, teilweise in Luftballons zum Inhalieren abgefüllt. Es führe zu einem kurzen Rausch, könne aber auch Halluzinationen, Angstzustände und Atemdepressionen hervorrufen.
Wie t-online berichtet, ist Lachgas, chemisch Distickstoffmonoxid (N2O), seit über 200 Jahren bekannt. Ursprünglich als Narkosemittel in der Medizin eingesetzt, wird es heute kaum noch für Operationen verwendet. Stattdessen erlebt es eine Renaissance als Partydroge.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/16/verkauf-von-lachgas-verboten-haendler-kontrolliert
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/gesundheit/drogen-und-sucht/lachgas-info-verkaufsstellen-1004716
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-will-Lachgas-Verkauf-an-Minderjaehrige-verbieten,lachgas160.html
https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100554048/hamburg-will-verkauf-von-lachgas-an-minderjaehrige-verbieten.html