4.2.2025
Hessische Grundsteuerreform: Senkungen und Erhöhungen im Überblick
Grundsteuer in Hessen: Senkungsmöglichkeiten und Auswirkungen der Reform

Grundsteuer in Hessen: Senkungsmöglichkeiten und Auswirkungen der Reform

Die Grundsteuerreform hat in Hessen zu Veränderungen bei den Abgaben für Haus- und Wohnungseigentümer geführt. Während in einigen Kommunen Senkungen möglich sind, müssen andere mit höheren Belastungen rechnen. Wie die F.A.Z. berichtet, ist die Stadt Heusenstamm im Kreis Offenbach mit einem Hebesatz von 1327 Prozent Spitzenreiter in Hessen (F.A.Z., 04.02.2025). Obwohl der Kämmerer den gleichen Betrag wie im Vorjahr eingeplant hat, verteilt sich die Belastung durch die Reform neu. Der landesweite Durchschnitt liegt laut Bund der Steuerzahler bei 476 Prozent (F.A.Z., 04.02.2025).

Das Hessische Finanzministerium hat Hebesatzempfehlungen für die Kommunen veröffentlicht, um eine aufkommensneutrale Grundsteuer zu gewährleisten. Wie der Verband Wohneigentum berichtet, sollen die Kommunen im Jahr 2025 unter dem neuen Recht die gleiche Summe einnehmen wie 2024 (Verband Wohneigentum, 18.08.2023). 344 Kommunen könnten demnach ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 müssten ihn erhöhen, und 5 könnten ihn beibehalten. Die Empfehlungen des Landes sind jedoch nicht bindend.

Laut einer Pressemitteilung des Hessischen Finanzministeriums vom 06.06.2024 gibt es ab 2025 drei Arten von Grundsteuer: A, B und C. Die Grundsteuer B betrifft bebaute und unbebaute Grundstücke und macht den Großteil der Einnahmen aus. Für die Grundsteuer B empfiehlt das Land 344 Kommunen eine Senkung, 72 eine Erhöhung und 5 Kommunen die Beibehaltung des Hebesatzes. Ähnliche Empfehlungen gelten für die Grundsteuer A, die von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gezahlt wird. Die Grundsteuer C kann von Kommunen neu eingeführt werden, um Bauland zu mobilisieren. Hierfür gibt es keine Hebesatzempfehlung, da kein Vergleichswert existiert.

Wie das Hessische Finanzamt auf seiner Webseite erklärt, hat die Hessische Steuerverwaltung den Kommunen aufkommensneutrale Hebesatzempfehlungen mitgeteilt (Finanzamt Hessen, 18.10.2024). Diese Empfehlungen wurden individuell an die Kommunen versandt und sind nicht bindend. Die Kommunen entscheiden anhand dieser Empfehlungen über die Höhe des Hebesatzes. Die Empfehlungen basieren auf einem Vergleich der Steuermessbeträge nach altem und neuem Recht und wurden unter wissenschaftlicher Begleitung berechnet.

Quellen

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/hessen-wie-hausbesitzer-ihre-grundsteuer-senken-koennen-110273031.html
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/hebesatzempfehlungen
https://finanzen.hessen.de/presse/hebesatzempfehlungen-fuer-hessens-kommunen-berechnet
https://www.verband-wohneigentum.de/hessen/on243876

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