Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) am 1. November 2024 haben in Hessen hunderte Menschen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, zeigen Umfragen in den fünf größten Städten Hessens eine hohe Nachfrage nach der neuen Regelung. Das SBGG erlaubt die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt, ohne dass Gutachten oder Gerichtsbeschlüsse erforderlich sind.
Wie die Hessenschau am 1. November 2024 berichtete, konnten sich Interessierte bereits seit dem 1. August 2024 bei den Standesämtern anmelden. Das Gesetz sieht eine dreimonatige Frist zwischen Anmeldung und der eigentlichen Erklärung vor, die persönlich abgegeben werden muss. Die Hessenschau zitiert die stellvertretende Standesamtsleiterin in Frankfurt, Natascha Keck, mit "sehr positiver Rückmeldung zu den bereitgestellten Informationen und der einfachen Verfahrensweise".
Die dpa-Meldung, die unter anderem von n-tv übernommen wurde, gibt detaillierte Zahlen aus verschiedenen hessischen Städten wieder. In Kassel haben sich bis Ende 2024 234 Menschen angemeldet, 134 Erklärungen wurden bereits beurkundet. In Frankfurt gingen bis Ende 2024 326 Anmeldungen ein, 189 Erklärungen wurden entgegengenommen. Offenbach verzeichnete 54 Änderungen, Wiesbaden 74 und Darmstadt 92. Zusätzlich liegen in allen Städten noch offene Anmeldungen vor, bei denen die dreimonatige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist.
Wie das Verwaltungsportal Hessen erläutert, können neben deutschen Staatsangehörigen auch Ausländer mit unbefristetem Aufenthaltsrecht, verlängerbarer Aufenthaltserlaubnis oder Blauer Karte EU eine Erklärung abgeben. Dabei können sie zwischen den Geschlechtern "männlich", "weiblich", "divers" oder keiner Angabe wählen. Die gleichzeitige Änderung des Vornamens ist in der Regel verpflichtend und muss dem gewählten Geschlecht entsprechen.
Auch kleinere Städte wie Bad Nauheim verzeichnen Anmeldungen. Wie auf der Webseite der Stadt zu lesen ist, muss die Änderung drei Monate im Voraus angemeldet werden. Die endgültige Erklärung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung erfolgen, ansonsten verfällt diese. Das bisher geltende Transsexuellengesetz ist mit Inkrafttreten des SBGG außer Kraft getreten.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/07/hunderte-machen-gebrauch-von-selbstbestimmungsgesetz
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/selbstbestimmungsgesetz-so-viele-hessen-wollen-ihr-geschlecht-aendern-lassen-v2,geschlechtseintrag-hessen-100.html
https://www.n-tv.de/regionales/hessen/Hunderte-machen-Gebrauch-von-Selbstbestimmungsgesetz-article25545175.html
https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=S100003_S1000030002560004®schl=040110334334