Im Ostalbkreis hat eine Testkauf-Aktion der Polizei erneut gezeigt, wie leicht Jugendliche trotz Ausweiskontrolle an Alkohol gelangen können. Wie die Zeit (Zeit Online, 22.11.2024) berichtet, konnten vier Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren in mehr als der Hälfte der getesteten Geschäfte, Kioske und Tankstellen Alkohol erwerben. Die Polizei zeigte sich „erschreckend“ über das Ergebnis. Als Gründe für die Abgabe des Alkohols gaben die Verkäufer Stress, die Kontrolle lediglich des Geburtsjahres oder Rechenfehler an. Insgesamt wurden 29 Verkaufsstellen überprüft. 15 von ihnen müssen nun mit Bußgeldern rechnen.
Ähnliche Ergebnisse zeigen sich auch in anderen Regionen Deutschlands. So berichtet der Bayerische Rundfunk (BR24, 26.02.2023) von Testkäufen in bayerischen Städten, bei denen ebenfalls in vielen Fällen Alkohol an Minderjährige verkauft wurde. In Regensburg und Erlangen konnte jeweils die Hälfte der jugendlichen Testkäufer hochprozentigen Alkohol erwerben. Auch in Schweinfurt, Augsburg und Ingolstadt wurden ähnliche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.
Die Problematik beschränkt sich nicht nur auf den Verkauf von Alkohol. Auch beim Verkauf von Tabakwaren und E-Zigaretten zeigen Testkäufe immer wieder Mängel im Jugendschutz auf. Das Wochenblatt (Wochenblatt News, 20.01.2024) berichtet von einer Aktion im Landkreis Ravensburg, bei der jugendliche Testkäufer in fünf von 28 Fällen Alkohol oder Zigaretten kaufen konnten. Eine Verkäuferin wurde dabei sogar zum wiederholten Male erwischt.
In Schorndorf begleitete die ZVW (ZVW, 29.05.2024) Testkäufe und dokumentierte, wie 16-Jährige problemlos Tabakwaren, E-Zigaretten und Alkohol erwerben konnten. Auch hier wurde der Ausweis zwar vorgezeigt, aber die Altersangaben nicht ausreichend geprüft.
In Heiligenhaus ergaben Testkäufe, dass in 76 Prozent der Fälle Alkohol und Zigaretten an Minderjährige verkauft wurden (WAZ, 29.10.2023). Als Gründe wurden unter anderem Rechenfehler, falsch eingestellte Kassen und mangelnde Kenntnis des Jugendschutzgesetzes genannt.
Im Neckar-Odenwald-Kreis führten Landratsamt und Polizei ebenfalls Alkohol-Testkäufe durch (meine-news.de, 24.07.2023). Hier war das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr deutlich besser, jedoch wurden immer noch in knapp einem Drittel der Fälle hochprozentige alkoholische Getränke an Minderjährige abgegeben. Als ein möglicher Grund für die Verstöße wurde der Zeitdruck an den Kassen genannt.
In der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld verkaufte bei einer Kontrollaktion die Mehrheit der getesteten Geschäfte Alkohol und Tabak an eine minderjährige Testkäuferin (AK-Kurier, 18.12.2023). Die Ordnungsbehörde kündigte weitere Kontrollen und Sensibilisierungsmaßnahmen an.