Die kürzlich vom Bundesrat verabschiedete Krankenhausreform stößt in Baden-Württemberg auf erheblichen Widerstand. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erwägt laut einem Bericht der Zeit vom 26. November 2024 eine Klage gegen die Reform. Obwohl die Reform dem geplanten Zusammenschluss der Unikliniken Mannheim und Heidelberg durch eine geänderte Gesetzesgrundlage zugutekommt, sieht Kretschmann das Bundesland insgesamt benachteiligt. Die Prüfung rechtlicher Schritte sei notwendig, um die konkreten Auswirkungen der Reform auf Baden-Württemberg genau zu analysieren.
Dem Beschluss des Bundesrats am Freitag ging ein gescheiterter Antrag der grün-schwarzen Landesregierung auf Einberufung des Vermittlungsausschusses voraus. Die Landesregierung hatte gehofft, dort Nachbesserungen erzielen zu können. Wie die dpa berichtet, kritisiert Baden-Württemberg insbesondere die Gestaltung der Vorhaltefinanzierung, die unzureichende Berücksichtigung der landeseigenen Planungshoheit und die aus Sicht der Landesregierung mangelhafte Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten.
Die Krankenhausreform zielt darauf ab, die finanzielle Situation der Krankenhäuser zu verbessern, die Spezialisierung bei komplexen Eingriffen zu fördern und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu etablieren. Im Kern sieht die Reform eine Umstellung der Finanzierung auf Fallpauschalen vor. Zukünftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten bestimmter Leistungen erhalten, um den Druck zur Behandlung möglichst vieler Fälle zu verringern. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hatte bereits im Vorfeld der Bundesratsentscheidung die Reform kritisiert und erhebliche Nachteile für Baden-Württemberg befürchtet. Er sieht die Planungshoheit des Landes gefährdet und die Finanzierung der Betriebskosten durch den Bund als unzureichend an.
Auch die RKH Gesundheit, der größte Klinikverbund in Baden-Württemberg, warnt vor negativen Folgen der Reform für die flächendeckende Gesundheitsversorgung, vor allem in strukturschwachen Gebieten. Die Reform berücksichtige regionale Besonderheiten wie die bereits fortgeschrittene Strukturbereinigung und das hohe Lohnniveau in Baden-Württemberg nicht ausreichend. Ähnliche Bedenken äußern die SLK-Kliniken Heilbronn und das Diakoneo Diak Klinikum Schwäbisch Hall. Sie befürchten Leistungskürzungen oder gar Klinikschließungen aufgrund der neuen Finanzierungsregelungen. Die Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg rechnet für 2024 mit einem Defizit von 900 Millionen Euro für die Kliniken im Land.
Trotz der Kritik bietet die Krankenhausreform auch Chancen, zum Beispiel für den geplanten Klinikverbund Mannheim-Heidelberg. Eine Gesetzesänderung im Rahmen der Reform ermöglicht die Genehmigung des Verbundes allein durch das Land Baden-Württemberg, ohne vorherige Prüfung durch das Bundeskartellamt. Dies könnte den Weg für den Verbund frei machen, der zuvor vom Kartellamt aus Wettbewerbsgründen untersagt worden war.
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