17.10.2024
Krankenhausreform: Weg für hochwertige und flächendeckende Versorgung geebnet

Medizinische Versorgung: Hoch: Krankenhausreform geht in die richtige Richtung

Der Bundestag hat die Krankenhausreform der Ampelkoalition beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten und zielt darauf ab, die Behandlungsqualität in deutschen Krankenhäusern zu sichern und zu steigern, eine flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und die Effizienz der Krankenhausversorgung zu steigern.

Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) bewertet das beschlossene Ergebnis als „grundsätzlich gut“, wie die Zeit am 17. Oktober 2024 berichtete. „Die Reformvorschläge des Bundes gehen in die richtige Richtung. Wir brauchen diese Krankenhausreform, denn viele Einrichtungen sind in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Bund und Länder haben mit einer Reform die Instrumente, die Versorgung neu zu strukturieren und effizienter zu gestalten, aber auch eine gute medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern“, sagte Hoch.

Kritisch sieht Hoch jedoch, dass durch die Bundestagsfraktionen neue, zusätzliche Punkte aufgenommen wurden, die die Länder in ihrer Handlungsfreiheit beschränken. Als Beispiel nannte er die vorgesehene Prüfung des Insolvenzrisikos eines Krankenhauses durch die Länder. Dies verzögerte den zügigen Beginn des dringend erforderlichen Umbaus der stationären Versorgung weiter.

Dennoch betonte Hoch: „Ohne diese weitreichende Reform würde sich die Situation der Häuser voraussichtlich weiter verschärfen. Die Umsetzung der Reform ist daher essentiell, damit auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in Deutschland gewährleistet wird. Dieser Weg ist nun geebnet.“

Die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern seien mit dem Beschluss des Bundestages aber nicht beendet, so der Minister. „Nun sind erstmal die Länder im Bundesrat im November am Zug.“

Besonders erfreut zeigte sich Hoch darüber, dass es gelungen sei, im Gesetz Regelungen aufzunehmen, die die Arbeit des Bundeswehrzentralkrankenhauses in Koblenz stärken.

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