17.10.2024
BGH bestätigt Urteil im Aschenberg-Prozess

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision im sogenannten Aschenberg-Prozess als unbegründet zurückgewiesen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Damit ist das Urteil des Landgerichts Fulda vom März dieses Jahres rechtskräftig. Der Angeklagte wurde zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im April 2023 im Fuldaer Stadtteil Aschenberg nach einem Streit seinen Gegner erschossen hatte. Das Opfer verblutete noch am Tatort. Der Verurteilte hatte die Tat gegenüber seiner damaligen Lebensgefährtin gestanden, im Prozess jedoch bestritten. Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage auf Indizien, darunter Aussagen der Ex-Freundin, Schmauchspuren, GPS-Daten sowie die Auswertung von Telefonüberwachung und Chatprotokollen.

Die Verteidigung hatte Revision gegen das Urteil eingelegt und einen Freispruch gefordert. Der BGH hat die Revision nun jedoch zurückgewiesen. Damit ist der Fall endgültig abgeschlossen. Der 39-Jährige muss seine Haftstrafe antreten.

Quellen:

- ZEIT ONLINE - Frankfurter Rundschau - Stern - Fuldaer Zeitung - Fulda Info - Osthessen News - Osthessen Zeitung - n-tv.de
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