Der Bundestag hat eine umfassende Gesetzesänderung beschlossen, die die finanzielle Unterstützung für Opfer des SED-Regimes deutlich verbessert. Wie die Tagesschau berichtet, wurde das Gesetz mit den Stimmen von SPD, Grünen, Union und FDP verabschiedet und soll noch vor der Neuwahl in Kraft treten. Die Zeit meldet zudem, dass Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) den Beschluss als „ein Stück mehr Gerechtigkeit“ begrüßt.
Konkret sieht das Gesetz eine Erhöhung der monatlichen Opferrente für ehemalige DDR-Häftlinge von 330 auf 400 Euro vor. Wie der Bundestag auf seiner Webseite mitteilt, wird diese Rente künftig jährlich automatisch angepasst und ist nicht mehr an die Bedürftigkeit der Empfänger gekoppelt. Laut der Meldung der Zeit soll zudem ein Härtefallfonds eingerichtet und die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden vereinfacht werden. Personen, die nach der Abriegelung der innerdeutschen Grenze zwangsweise umgesiedelt wurden, sollen eine einmalige Entschädigung erhalten.
Die Webseite der Bezirksregierung Arnsberg in Nordrhein-Westfalen erläutert die bisherigen Regelungen zu sozialen Ausgleichszahlungen für Opfer der SED-Diktatur. Dazu gehören die Kapitalentschädigung nach § 17 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) sowie die besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG („SED-Opferrente“). Die Kapitalentschädigung wird einkommensunabhängig gewährt, während die „SED-Opferrente“ an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist.
Die Bundesstiftung Aufarbeitung informiert auf ihrer Webseite über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des SED-Unrechts gemäß dem Ersten und Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Die Stiftung betont den Anspruch der Opfer auf Rehabilitierung und Entschädigung und verweist auf die Novellierung vom 22. November 2019, die die Gesetze entfristet und weitere Verbesserungen für Betroffene eingeführt hat.
Wie die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer Webseite ausführt, wurde die SED-Opferrente bereits 2019 auf 330 Euro erhöht und die Mindesthaftzeit für die Gewährung der Rente auf 90 Tage gesenkt. Die Landesregierung stellt zudem Antragsformulare und Merkblätter für verschiedene Entschädigungsleistungen zur Verfügung.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-01/31/stueck-gerechtigkeit-koepping-lobt-hilfen-fuer-sed-opfer
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sed-opfer-finanzielle-hilfe-100.html
https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/heimatvertriebene-und-opfer-der-sed-diktatur/soziale-ausgleichszahlungen-fuer-opfer-der-sed-diktatur
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1042188
https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/erinnern/opfer-und-betroffene/juristische-aufarbeitung
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Zustaendigkeiten/Aufarbeitung%E2%80%93SED%E2%80%93Unrecht/SED%E2%80%93Opferrente/