Der Bundestag debattiert heute über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz der Union. Wie die Tagesschau berichtet, sieht der Entwurf drei wesentliche Punkte vor: die erneute Festschreibung der „Begrenzung“ des Zuzugs von Ausländern im Aufenthaltsgesetz, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige und die Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei bei Abschiebungen an Bahnhöfen. Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrem Liveblog festhielt, gehören zu den subsidiär Schutzbedürftigen Menschen, die kein Asyl erhalten, aber aus anderen Gründen vorerst in Deutschland bleiben dürfen. Der Familiennachzug für diese Gruppe war bereits zwischen 2016 und 2018 ausgesetzt.
Die Abstimmung über das Gesetz findet heute namentlich statt, wobei jeder Abgeordnete seine Stimmkarte einwirft. Wie vom RBB berichtet, haben neben der Union auch FDP, AfD und BSW ihre Zustimmung signalisiert. Zusammen verfügen diese Parteien über eine rechnerische Mehrheit im Bundestag. Sollte das Gesetz den Bundestag passieren, muss es noch vom Bundesrat bestätigt werden. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, behält sich die SPD bei Zustimmung von Bundestag und Bundesrat einen Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht vor.
Die Debatte um das Gesetz findet vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl statt. Wie die Tagesschau berichtet, ist das Thema Migration nach der Tat von Aschaffenburg in den Fokus gerückt. Während SPD und Grüne vor allem Probleme bei der Umsetzung bestehender Maßnahmen sehen, sprechen sich Union, AfD, FDP und BSW für Verschärfungen aus. Der SWR berichtete über Demonstrationen gegen den Kurs der Union in der Migrationspolitik, unter anderem in Mainz vor der CDU-Parteizentrale.
Die NZZ berichtet, dass die FDP kurzfristig eine Verschiebung der Abstimmung vorgeschlagen hat, um eine Mehrheit in der demokratischen Mitte zu ermöglichen. Die SPD unterstützt diesen Vorschlag. Unionsfraktionschef Friedrich Merz hat sich laut NZZ mit Vertretern von SPD und Grünen zu Beratungen getroffen.