18.11.2024
Messerangriff in München Tatverdächtiger in U-Haft
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Untersuchungshaft nach Messerangriff in München

Ein 20-jähriger Mann befindet sich in Untersuchungshaft, nachdem er am Sonntag in München einen 36-Jährigen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt haben soll. Wie die Polizei mitteilte, ereignete sich der Angriff kurz nach Mitternacht an einer Bushaltestelle in der Nähe der Staudingerstraße. Der 36-Jährige erlitt Stichverletzungen im Brustbereich und wurde blutüberströmt aufgefunden. Laut ZEIT ONLINE (18. November 2024) berichtete das Opfer der Polizei, von einem unbekannten Mann angegriffen und zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert worden zu sein.

Im Zuge der Fahndung konnte die Polizei einen 20-jährigen Tatverdächtigen in der Nähe eines U-Bahnhofs festnehmen. Bei ihm wurden ein Messer und etwa 200 Euro Bargeld gefunden. An einer seiner Hände klebte Blut. Die Polizei stellte die mutmaßliche Tatwaffe und das Geld sicher. Wie die Süddeutsche Zeitung (sueddeutsche.de, 18. November 2024) berichtet, lag gegen den 20-Jährigen bereits ein Haftbefehl wegen zweier Raubdelikte im Stadtteil Bogenhausen vor.

Der Tatverdächtige wurde einem Richter vorgeführt und befindet sich nun in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl im Zusammenhang mit dem Messerangriff vom Sonntag steht noch aus. Die Kriminalpolizei ermittelt und prüft, ob der 20-Jährige für weitere Delikte verantwortlich sein könnte. Auch die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Der Vorfall wirft Fragen zur Sicherheit im öffentlichen Raum auf. Angriffe mit Messern, insbesondere von hinten, verursachen besonders großes Unbehagen in der Bevölkerung. Die Polizei betont die Wichtigkeit von Zeugenaussagen bei der Aufklärung solcher Verbrechen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf die Klärung der genauen Tatumstände und die Feststellung eines möglichen Motivs. Es wird geprüft, ob ein Zusammenhang zwischen den früheren Raubdelikten und dem aktuellen Angriff besteht. Die Staatsanwaltschaft wird nach Abschluss der Ermittlungen Anklage erheben.

Quellen:

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