19.10.2024
Mord im Saufgelage: Gericht verhängt zehn Jahre Haft für Angeklagten

Mordprozess: Zechkumpan erstochen - Täter zu zehn Jahren Haft verurteilt

Fast zweieinhalb Jahre nach einem tödlich geendeten Trinkgelage in Hamburg-Lohbrügge hat das Landgericht Hamburg einen 42-jährigen Angeklagten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte in dem Prozess gestanden, am 23. März 2022 seinem auf einem Sofa schlafenden Bekannten mit einem Messer in die Brust gestochen zu haben. Das 43 Jahre alte Opfer starb noch in der Wohnung des Angeklagten.

Freispruch in erster Instanz aufgehoben

In erster Instanz war der Angeklagte vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Das Gericht hatte nicht zweifelsfrei feststellen können, wer für den Tod des 43-Jährigen verantwortlich war. Sowohl der Angeklagte als auch dessen Freundin standen im Verdacht. Dennoch wurde der Beschuldigte wegen anderer Delikte zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, und es wurde eine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Der Bundesgerichtshof hob später den Freispruch auf, bestätigte jedoch die anderen Teile des Urteils.

Toxisch aufgeladenes Beziehungsgefüge

Die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner erklärte zur Vorgeschichte der Tat, dass sowohl der Angeklagte als auch das spätere Opfer alkoholkrank waren. Der Angeklagte hatte häufig sexuelle Beziehungen mit der Lebensgefährtin seines Bekannten, tolerierte jedoch nicht, dass dieser mit seiner eigenen Freundin ins Bett ging. Der Bekannte hatte dies hingenommen, da er von dem Angeklagten regelmäßig Alkohol erhielt. Die Richterin beschrieb die Beziehung als ein „toxisch aufgeladenes Beziehungsgefüge“.

Gelage begann um 7.00 Uhr morgens

Am Tattag kam der Bekannte um 7.00 Uhr morgens zum Trinken. Die beiden Männer konsumierten große Mengen Alkohol, während die Freundin nüchtern blieb. Am Nachmittag luden sie auch die Lebensgefährtin des Opfers ein, die ebenfalls mittrank. Als der Bekannte und seine Lebensgefährtin auf dem Sofa einschliefen, stach der Angeklagte ihm mit einem Messer in die Brust, was zum Verbluten des Opfers führte. Das Motiv für die Tat blieb unklar, möglicherweise war der Angeklagte über die Annäherungsversuche des Opfers an seine Freundin verärgert.

Schutzbehauptung und Geständnis

Der 42-Jährige hatte zunächst eine unbekannte fünfte Person für die Tat verantwortlich gemacht und seine Freundin dazu gebracht, diese erfundene Geschichte gegenüber der Polizei zu bestätigen. Die Richterin bezeichnete diese Schutzbehauptung als „unplausibel und an Dummheit nicht zu überbieten“. Nach dem Freispruch in erster Instanz setzte die Polizei ihre Ermittlungen fort und überwachte die Telekommunikation der Beteiligten. Schließlich räumte die Freundin ein, die Unwahrheit gesagt zu haben, was den Angeklagten dazu brachte, die Tat zu gestehen.

Urteil und Psychiatrische Einweisung

Das Gericht verurteilte den Angeklagten nun wegen heimtückischen Mordes in einem minderschweren Fall zu neun Jahren Haft. Zusammen mit den bereits rechtskräftigen Verurteilungen wegen anderer Delikte ergab dies eine Gesamtstrafe von zehn Jahren. Zudem bestätigte das Gericht die Einweisung des Angeklagten in eine geschlossene Psychiatrie. Die Richterin stellte fest, dass der Angeklagte alkoholkrank sei, seine Sucht jedoch nicht therapierbar sei. Aufgrund seiner verminderten Intelligenz und Affinität zu Waffen sei er eine Gefahr für die Allgemeinheit. „Bei dem Angeklagten handelt es sich um ein wandelndes Pulverfass“, sagte Koerner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Diese tragische Geschichte wirft ein Licht auf die komplexen sozialen und psychologischen Dynamiken, die in zwischenmenschlichen Beziehungen entstehen können, insbesondere wenn Alkohol und andere Faktoren eine Rolle spielen. Die rechtlichen Konsequenzen und die Notwendigkeit einer psychiatrischen Behandlung unterstreichen die Herausforderungen, mit denen das Justizsystem konfrontiert ist, wenn es um Fälle von Gewalt in engen Beziehungen geht.

Quellen: dpa, SZ.de, Zeit.de

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