Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) wird heute vor die Presse treten, um das weitere Vorgehen in der Affäre um die Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW zu erläutern. Dies teilte die Staatskanzlei mit. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/15/richteraffaere-minister-will-weiteres-vorgehen-vorstellen) berichtet, wurde die Beurteilung der ursprünglich ausgewählten Kandidatin aufgehoben, da ein Formfehler nicht ausgeschlossen werden könne. Diese Information stammt von Innen-Staatssekretärin Daniela Lesmeister, die eine umfassende Prüfung und Präzisierung der Beurteilungsrichtlinien veranlasst hat.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die ursprüngliche Besetzung der Position gestoppt. Ein von der Opposition beauftragter Gutachter kam in der vergangenen Woche zu dem Schluss, dass die Beurteilung der Kandidatin rechtswidrig war. Wie die dpa berichtet, sagten Zeugen im Untersuchungsausschuss des Landtags aus, dass die Kandidatin, eine Abteilungsleiterin im Innenministerium, aufgrund dieser Beurteilung männlichen Mitbewerbern vorgezogen worden war.
Das OVG muss den Fall neu verhandeln und hat angesichts der Zeugenaussagen und des Gutachtens um eine Stellungnahme gebeten, so ein Sprecher des NRW-Justizministeriums. Der Untersuchungsausschuss des Landtags untersucht, ob Vetternwirtschaft oder die Kompetenz der Bewerber den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle gaben. Zwei Verwaltungsgerichte hatten das ursprüngliche Besetzungsverfahren gestoppt. Das Verwaltungsgericht Münster übte dabei scharfe Kritik und sprach von manipulativer Verfahrensgestaltung. Das OVG sah zunächst keine durchgreifenden Bedenken, wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht zu einer erneuten Prüfung des Falls angewiesen.
Die Affäre um die Besetzung der OVG-Spitze wirft Fragen nach der Transparenz und Rechtmäßigkeit des Verfahrens auf. Minister Limbachs Pressekonferenz wird mit Spannung erwartet, da sie weitere Klarheit über die nächsten Schritte und die Konsequenzen aus den bisherigen Ermittlungen bringen soll.
Quellen:
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