18.10.2024
Revision im BushidoProzess zurückgezogen

Bushido-Prozess: Staatsanwaltschaft gibt gegen Arafat Abou-Chaker auf

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Revision gegen den Freispruch von Arafat Abou-Chaker im sogenannten Bushido-Prozess zurückgezogen. Wie ein Sprecher der Behörde mitteilte, sehe man „nach Prüfung der Urteilsbegründung“ wenig Erfolgsaussichten für eine Revision, da es keine neuen Beweismittel gebe. Zuvor hatte der „Stern“ darüber berichtet. Der Prozess hatte im August 2020 begonnen und sich über dreieinhalb Jahre und 114 Verhandlungstage hingezogen. Im Zentrum des Verfahrens standen die Vorwürfe des Rappers Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi heißt, gegen seinen ehemaligen Manager und Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker. Bushido hatte ausgesagt, Abou-Chaker habe ihn unter anderem bedroht, eingesperrt und zu Millionenzahlungen gezwungen, nachdem er die Geschäftsbeziehungen zu ihm abgebrochen hatte. Abou-Chaker bestritt die Vorwürfe. Das Berliner Landgericht hatte Abou-Chaker im Februar in den zentralen Anklagepunkten freigesprochen. Lediglich wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz in 13 Fällen, da er heimlich Gespräche mitgeschnitten hatte, wurde er zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine mehrjährige Haftstrafe gefordert. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Revision zurückzunehmen, bedeutet, dass das Urteil gegen Arafat Abou-Chaker in den wesentlichen Punkten rechtskräftig ist. Abou-Chaker hatte bereits Revision gegen die Höhe der Geldstrafe eingelegt. Ihm steht nun eine Entschädigung für die zweiwöchige Untersuchungshaft zu. Die Kosten des aufwendigen Prozesses, die Medienberichten zufolge bei rund 500.000 Euro liegen, trägt größtenteils die Staatskasse. In der schriftlichen Urteilsbegründung, über die die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.) berichtete, äußert das Gericht deutliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen Bushidos. Die Kammer habe „unüberwindliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben“ des Rappers, heißt es in der Begründung. Ein Motiv für falsche Aussagen könnten aus Sicht der Richter zivilrechtliche Verfahren gegen Abou-Chaker im Streit über die Aufteilung des Millionenvermögens sein. Das Gericht kritisierte in der Urteilsbegründung zudem, dass Bushidos minderjährige Kinder unverpixelt in einer Fernsehdokumentation über den Prozess und die Trennung von Abou-Chaker gezeigt worden seien – trotz der von Bushido behaupteten Angst um seine Familie. Quellen: - https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/bushido-prozess-staatsanwaltschaft-gibt-gegen-abou-chaker-auf-110054966.html - https://www.stern.de/politik/bushido-gegen-abou-chaker--berliner-staatsanwaltschaft-gibt-auf-35150560.html - https://www.bild.de/regional/berlin/bushido-prozess-staatsanwaltschaft-zieht-revision-zurueck-6711239da0e636753eda43af - https://www.focus.de/panorama/welt/nach-114-verhandlungstagen-bushido-gegen-abou-chaker-jetzt-gibt-die-berliner-staatsanwaltschaft-auf_id_260402050.html - https://www.tagesspiegel.de/berlin/dauerprozess-prozess-gegen-bushidos-manager-staatsanwaltschaft-gibt-auf-12552665.html - https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article254067796/Staatsanwaltschaft-gibt-auf-Arafat-Abou-Chaker-setzt-sich-vor-Gericht-durch.html - https://www.t-online.de/region/berlin/id_100511908/bushido-gegen-abou-chaker-staatsanwaltschaft-berlin-zieht-revision-zurueck.html - https://www.rtl.de/unterhaltung/stars/prozess-gegen-ex-bushido-manager-staatsanwaltschaft-gibt-auf-id1886828.html
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