Die Gebühren für Anwohnerparkausweise in Sachsen sind aktuell ein viel diskutiertes Thema. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der dpa, berichtet, sind die Gebühren in vielen sächsischen Städten vergleichsweise niedrig, obwohl Kommunen seit 2022 berechtigt sind, höhere Gebühren zu erheben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert diese niedrigen Gebühren als zu günstig.
In Dresden beispielsweise, so die Zeit, betragen die Kosten für einen Anwohnerparkausweis aktuell 50 Euro für zwei Jahre, 30 Euro jährlich oder 20 Euro für sechs Monate. In Chemnitz werden 30 Euro pro Jahr fällig. Leipzig und Plauen liegen mit 30,70 Euro auf dem Niveau der ehemaligen bundesweiten Obergrenze. Einzig Zwickau verlangt mit 90 Euro im Jahr 2025 und geplanten 120 Euro ab 2026 höhere Gebühren.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat die DUH 107 Städte befragt, darunter alle deutschen Großstädte und die fünf größten Städte jedes Bundeslandes. 66 Kommunen verlangen demnach weniger als 31 Euro pro Jahr. Auch Millionenstädte wie Berlin (10,20 Euro) und München (30 Euro) liegen deutlich unter dem von der DUH geforderten Mindestbetrag von 360 Euro pro Jahr.
Die Freie Presse zitiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch mit den Worten: „Der Platz in unseren Städten wird immer knapper, weil es immer mehr und immer größere Autos in Deutschland gibt. Trotzdem verschleudern viele Städte öffentlichen Raum zu Billigpreisen.“ Die DUH argumentiert, dass höhere Parkgebühren ein wichtiger Schritt für die Mobilitätswende und eine gerechtere Verteilung des öffentlichen Raums seien.
Wie der MDR Sachsen berichtet, plant Dresden eine Erhöhung der Gebühren auf 120 Euro pro Jahr. Im Stadtrat gibt es jedoch unterschiedliche Meinungen zu diesem Vorhaben. Während die Grünen die Pläne unterstützen und auf die Notwendigkeit einer besseren Organisation des Parkraums verweisen, kritisiert die AfD die geplante Erhöhung als reine Maßnahme zur Haushaltssanierung. Die CDU äußert Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Gebührenerhöhung, insbesondere in Gebieten mit hohem Parkdruck, wie beispielsweise Pieschen.
Der ADAC empfiehlt den Bundesländern Preisobergrenzen für das Bewohnerparken und fordert die Städte und Gemeinden auf, bei Gebührenerhöhungen verhältnismäßig und sozialverträglich vorzugehen. Der ADAC argumentiert, dass Parken in Wohnungsnähe keine Frage des Einkommens sein dürfe und lehnt Versuche ab, Menschen über die Kosten zum Verzicht auf das Auto zu zwingen.
Die Stadt Leipzig erläutert auf ihrer Webseite die Voraussetzungen für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises. Demnach ist der Ausweis nur für Personen erhältlich, die im jeweiligen Gebiet gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen, ein eigenes Fahrzeug besitzen oder die dauerhafte Nutzung eines Fahrzeugs nachweisen können. Weiterhin dürfen keine privaten Stellplätze zur Verfügung stehen.