12.2.2025
Social Media & Arbeit: Rechte und Pflichten von Mitarbeitern in Deutschland
Arbeitnehmer-Social-Media-Richtlinien in Deutschland

Arbeitnehmer-Social-Media-Richtlinien in Deutschland

Die Nutzung sozialer Medien durch Arbeitnehmer wirft in Deutschland immer wieder arbeitsrechtliche Fragen auf. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, ist die Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und Loyalitätspflicht zum Arbeitgeber schmal. So verloren zwei Auszubildende aufgrund unbedachter TikTok-Videos ihre Ausbildungsplätze. Gleichzeitig nutzen Unternehmen wie die Volksbank Mittelhessen Plattformen wie TikTok für die Unternehmenskommunikation, wie die FAZ ebenfalls berichtet.

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer dürfen ihre Meinung auch im Internet frei äußern. Diese Meinungsfreiheit ist jedoch nicht grenzenlos. Wie Monster.de erläutert, haben auch Arbeitgeber Grundrechte, wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit. Zudem existiert eine arbeitsrechtliche Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflicht der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber. Diese kann, wie Rose & Partner Rechtsanwälte Steuerberater ausführen, auch vertraglich konkretisiert sein.

Problematisch wird es, wenn Arbeitnehmer in sozialen Medien ihren Arbeitgeber beleidigen, diskriminieren oder Geschäftsgeheimnisse preisgeben. Wie Karriere.de berichtet, können solche Verstöße arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, von Abmahnungen bis hin zu Kündigungen. Auch das Posten von Urlaubsfotos während einer Krankschreibung kann, laut Monster.de, einen Kündigungsgrund darstellen.

Immer mehr Unternehmen erstellen daher Social-Media-Richtlinien für ihre Mitarbeiter. E-Recht24.de betont die Wichtigkeit solcher Richtlinien, um Risiken wie Datenverlust, Imageschäden oder die Verbreitung von Geschäftsgeheimnissen zu minimieren. Diese Richtlinien sollten, wie Business-Wissen.de anführt, klar und prägnant formuliert sein und allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Sie dienen der Orientierung und helfen, rechtliche Probleme zu vermeiden.

Die Bitkom veröffentlichte bereits 2010 Social Media Guidelines für Unternehmen und empfiehlt darin unter anderem die klare Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Nutzung, die Betonung der Eigenverantwortung der Mitarbeiter und die transparente Kommunikation im Namen des Unternehmens.

Verwendete Quellen:

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/wirtschaft/tiktok-oder-linkedin-was-arbeitnehmer-auf-social-media-beachten-muessen-110290267.html

https://www.rosepartner.de/arbeitsrecht/social-media-arbeitsrecht.html

https://www.e-recht24.de/online-marketing/7631-social-media-guidelines.html

https://www.monster.de/mitarbeiter-finden/hr-know-how/personalmanagement/mitarbeiterfuhrung/social-media-networking-meinungsfreiheit-94631/

https://www.business-wissen.de/artikel/social-media-guidelines-fuer-mitarbeiter-mit-beispielen/

https://www.bitkom.org/sites/default/files/file/import/BITKOM-SocialMediaGuidelines.pdf

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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