19.10.2024
Verfahren gegen ehemaligen Theaterintendanten aufgrund finanzieller Vorwürfe eingestellt

Verfahren gegen Trierer Ex-Theaterintendanten eingestellt

Das Verfahren gegen den ehemaligen Theaterintendanten Karl Sibelius, der von August 2015 bis November 2016 in Trier tätig war, wurde am 2. September 2024 vor dem Landgericht Trier eingestellt. Dies geschah gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro. Der Vorsitzende Richter Armin Hardt stellte fest, dass Sibelius in erster Linie ein Künstler und kein Buchhalter sei. Dies wirft die Frage auf, ob die vorgebrachten Anklagepunkte überhaupt strafwürdig sind. Es wurde zudem festgestellt, dass während seiner Amtszeit keine adäquate Finanzkontrolle am Theater Trier vorhanden war.

Hintergrund der Anklage

Die Anklage warf Sibelius vor, zwischen März und November 2016 bei drei aufwendigen Theaterproduktionen die budgetierten Kosten erheblich überschritten zu haben, obwohl ihm ein bereits bestehendes Defizit bekannt war. Dies sei ein Verstoß gegen seine Pflichten als Amtsträger gewesen, da er mit den vorhandenen Finanzmitteln wirtschaftlich und sparsam hätte haushalten müssen. Der Stadt Trier sei dadurch ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden.

Reaktion der Verteidigung

Andreas Ammer, der Anwalt von Sibelius, erklärte, dass die Anklage im Kern richtig sei, jedoch die rechtlichen Schlussfolgerungen, die daraus gezogen wurden, nicht zutreffend seien. Er argumentierte, dass es sich nicht um eine strafwürdige Untreue handele. Sibelius habe das Theater in einer schwierigen Phase übernommen und sei bestrebt gewesen, qualitativ hochwertige Produktionen zu schaffen.

Die Entscheidung des Gerichts

Die Kammer entschied, das Verfahren aufgrund geringfügiger Schuld einzustellen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung stimmten diesem Vorschlag zu. Richter Hardt betonte, dass die Vorwürfe bereits länger zurückliegen und die Anklage gegen Sibelius bereits Anfang 2022 erhoben wurde.

Bericht über die berufliche Situation von Sibelius

Nach seiner Entlassung aus Trier hatte Sibelius Schwierigkeiten, neue Aufträge zu erhalten. Er berichtete von gesundheitlichen Problemen, einschließlich eines Schlaganfalls, und arbeitet nun in Linz als Lehrer und Psychotherapeut. Künstlerisch sei für ihn „der Zug abgefahren“, wie er selbst formulierte.

Finanzielle Hintergründe

Die finanziellen Schwierigkeiten des Theaters Trier wurden bereits 2016 offensichtlich, als die Stadtverwaltung einen zusätzlichen Kredit in Höhe von einer Million Euro aufnehmen musste, um das Defizit zu decken. Der Rechnungsprüfungsbericht stellte fest, dass Sibelius den Theateretat in den Jahren 2015 und 2016 um insgesamt 3 Millionen Euro überschritten hatte.

Öffentliche Wahrnehmung

Die öffentliche Wahrnehmung von Sibelius' Amtszeit war gemischt. Während seiner Zeit als Intendant führte er innovative Konzepte ein, darunter flexible Ticketpreise und eine Vielzahl von Musicalpremieren. Dennoch wurde die finanzielle Misere des Theaters und die damit verbundenen politischen Konsequenzen zunehmend kritisch betrachtet.

Schlussfolgerung

Die Einstellung des Verfahrens gegen Karl Sibelius wirft Fragen zur Verantwortung von Kulturschaffenden in finanziellen Angelegenheiten auf. Die Entscheidung des Gerichts, das Verfahren aufgrund geringfügiger Schuld einzustellen, könnte als Signal verstanden werden, dass in der Kunst nicht immer die gleichen Maßstäbe wie in der Wirtschaft angelegt werden können. Die Diskussion über die finanzielle Verantwortung von Theaterintendanten und die Notwendigkeit einer strengen Finanzkontrolle bleibt jedoch weiterhin aktuell.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf Berichten von verschiedenen Nachrichtenagenturen, darunter dpa und SWR.

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