18.10.2024
Zivilklage wegen Missbrauchsfall im Bistum Hildesheim

Zivilprozess um Schmerzensgeldforderung nach Missbrauchsfall im Bistum Hildesheim

Am Landgericht Hildesheim beginnt im November ein Zivilprozess um die Schmerzensgeldforderung eines Mannes, der angibt, als Kind Opfer sexuellen Missbrauchs durch einen Priester geworden zu sein. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hat das Gericht eine mündliche Verhandlung für den 8. November angesetzt.

Der Kläger, der zum Tatzeitpunkt noch keine 14 Jahre alt gewesen sein soll, fordert vom Bistum Hildesheim mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Übernahme aller zukünftigen materiellen Schäden, die ihm durch den Missbrauch entstehen könnten. Das Bistum hingegen bestreitet die Vorwürfe nicht explizit, beruft sich jedoch auf Verjährung und hat die Abweisung der Klage beantragt.

Dem Betroffenen waren bereits Leistungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen worden. Diese Zahlungen empfand er jedoch als nicht ausreichend und strebt nun eine höhere Entschädigung ein.

Der Fall in Hildesheim ist nicht der erste dieser Art in Deutschland. Im Juni 2023 hatte das Landgericht Köln einem Mann 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, der in den 1970er Jahren als Messdiener Opfer sexuellen Missbrauchs geworden war. Dieses Urteil war die erste Gerichtsentscheidung dieser Art und könnte Signalwirkung für weitere Klagen haben.

Quelle: https://www.zeit.de/news/2024-10/18/zivilprozess-zu-missbrauchsfall-am-bistum-hildesheim-beginnt

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