Seit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 wurden in Sachsen rund 1.700 Strafen wegen Verstößen erlassen oder neu festgesetzt. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage des Linke-Politikers Rico Gebhardt im Sächsischen Landtag hervor, wie die Zeit, die eine Meldung der dpa wiedergab, berichtete. Gebhardt kommentierte die Zahlen mit den Worten: „Die Justiz hat pünktlich geschafft, was laut CDU unmöglich war“, und spielte damit auf die Vorbehalte der Union gegenüber dem Cannabis-Gesetz an.
Wie die Süddeutsche Zeitung, ebenfalls unter Berufung auf die dpa, berichtete, profitierten bis Ende 2024 mindestens 699 Beschuldigte von der sogenannten Cannabis-Amnestie. Ihnen wurden bereits verhängte Strafen erlassen. In mindestens 1.017 Fällen beantragten Staatsanwaltschaften die gerichtliche Neufestsetzung der Strafe, was überwiegend zu Strafermäßigungen geführt haben soll.
Die tatsächlichen Zahlen könnten laut Gebhardt, wie die Freie Presse berichtete, sogar höher liegen, da keine abschließende Statistik geführt werde. Daher gebe es auch keine genauen Angaben dazu, wie oft Freiheitsstrafen verkürzt wurden oder es zu vorzeitigen Haftentlassungen kam. Das sächsische Justizministerium hatte laut Zeit Online in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage mitgeteilt, bereits bis Mitte April 2024 rund 29.200 anhängige Vollstreckungsverfahren geprüft zu haben.
Gebhardt betonte laut Freie Presse, dass die Überprüfung der Verfahren in Sachsen „äußerst pünktlich“ erfolgt sei, nämlich weitgehend bereits vor Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes. Er verwies darauf, dass die CDU im Landtag noch kurz vor der Gesetzesänderung ein „Nein zur Cannabisfreigabe“ gefordert und dies mit einem zu hohen Arbeitsaufwand begründet hatte.
Während das neue Gesetz den Konsum und Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt, bleibt der Verkauf weiterhin verboten. Wie die Zeit berichtete, haben CDU und CSU in ihr Wahlprogramm aufgenommen, das Cannabis-Gesetz bei einem Wahlsieg wieder kippen zu wollen.
Die Frage nach der "nicht geringen Menge" THC ist weiterhin umstritten. Während der BGH an der Grenze von 7,5 Gramm festhält, entschied das AG Aschersleben, wie LTO berichtet, auf Grundlage des neuen Cannabisgesetzes, den Grenzwert auf 37,5 Gramm festzulegen. Das Gericht argumentiert, dass die Risikobewertung von Cannabis neu bewertet werden müsse und die Gesetzesbegründung des Cannabisgesetzes zu beachten sei. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/08/bisher-1-700-strafen-im-kontext-von-cannabis-veraendert
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/cannabis-bisher-1-700-strafen-im-kontext-von-cannabis-veraendert-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250208-930-368892
https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/bisher-1-700-strafen-im-kontext-von-cannabis-veraendert-artikel13693169
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-aschersleben-widerspricht-bgh-nicht-geringe-menge-thc-cannabis-2ds6924