Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Birkenstock Sandalen sind keine Kunstwerke. Wie die FAZ berichtet, wies das Gericht die Revision von Birkenstock gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zurück. Damit bestätigte der BGH die Entscheidung des OLG, dass die Modelle Madrid, Arizona, Boston und Gizeh nicht den Schutz des Urheberrechts genießen. Wie der MDR berichtet, bedeutet dies, dass Konkurrenzprodukte nicht vom Markt genommen werden müssen. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch begründete die Entscheidung in Karlsruhe damit, dass es sich bei den Sandalen nicht um "urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst" handle.
Wie der Spiegel erläutert, strebte Birkenstock den Urheberschutz an, um die Modelle längerfristig vor Nachahmern zu schützen. Der Urheberschutz gilt 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers, während der Designschutz nach 25 Jahren endet. Da Karl Birkenstock, der die ersten Modelle in den 70er Jahren entwarf, noch lebt, wäre der Schutz vor Nachahmung nur durch die Anerkennung als Kunstwerk möglich gewesen. Für die frühen Modelle war der Designschutz bereits abgelaufen.
Der Stern, der eine Meldung der DPA wiedergab, erklärt den juristischen Unterschied zwischen Design und Kunst: Design definiert sich durch Form, Material und Erscheinungsbild und erfüllt eine Gebrauchsfunktion. Angewandte Kunst hingegen muss individuelle künstlerische Kreativität erkennen lassen, die über die reine Funktionalität hinausgeht. Diese künstlerische Gestaltungsvermögen erkannte der BGH den Birkenstock Sandalen nicht zu.
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